Bis zum 28. Juli 2015 konnten sich Geflügelhalter in einer ersten Registrierungsphase für die Initiative Tierwohl anmelden. 1.403 Betriebe haben sich innerhalb von vier Wochen registrieren lassen. Diese Resonanz belegt, dass die Initiative auch bei den geflügelhaltenden Betrieben großes Interesse findet. In einem ersten Schritt werden 897 geflügelhaltende Betriebe zur Auditierung zugelassen, in deren Rahmen die ordnungsgemäße Umsetzung der Kriterien geprüft wird. Insgesamt können so ca. 255 Mio. Tiere pro Jahr von den Tierwohl-Maßnahmen profitieren. Die 897 zur Auditierung zugelassenen Betriebe teilen sich in 645 Hähnchenmast- und 252 Putenmastbetriebe auf.
Insgesamt meldeten sich in der Registrierungsphase 1.058 Hähnchenmastbetriebe an. Das sind 803 inländische Betriebe mit ca. 328 Mio. Tieren und 255 ausländische Betriebe mit ca. 88 Mio. Tieren. Nun können mit Hilfe eines Zufallsgenerators 645 Hähnchenmastbetriebe mit ca. 247 Mio. Tieren ausgewählt und zur Auditierung zugelassen werden. Diese erhalten bei erfolgreicher Auditierung ein Tierwohlentgelt von 2 ct/kg Lebendgewicht. Zudem haben sich 345 Putenmastbetriebe mit ca. 10,6 Mio. Tieren angemeldet. Davon konnten alle angemeldeten 205 Betriebe aus dem Inland mit ca. 7,4 Mio. Tieren zugelassen werden. Auch 47 ausländische Betriebe mit 0,9 Mio. Tieren wurden zugelassen. Erfolgreich auditierte Putenmastbetriebe erhalten 3,25 ct/kg Lebendgewicht für Putenhennen und 4 ct/kg Lebendgewicht für Putenhähne. Registrierte, aber noch nicht zur Auditierung zugelassene Betriebe kommen zunächst auf eine Warteliste.
Regelmäßige Überprüfung
Bei allen zugelassenen Betrieben erfolgt im nächsten Schritt das Erstaudit. Alle Betriebe haben einen konkreten individuellen Umsetzungszeitpunkt genannt, von dem an sie die Kriterien zwei Jahre lang einhalten werden: Bei Hähnchenmastbetrieben liegt der Startpunkt zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. Januar 2016, bei Putenmastbetrieben zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016. Ab Oktober prüfen unabhängige Zertifizierungsstellen, ob die Kriterien ordnungsgemäß umsetzt wurden. Für geflügelhaltende Betriebe gilt ein Katalog mit fest definierten Kriterien, z. B.Vorgaben zur Überwachung und Pflege der Tiere, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und mehr Platz. Erst mit bestandenem Audit und freigegebenem Prüfbericht ist der Tierhalter bei der Initiative Tierwohl anspruchsberechtigt. Über das Erstaudit hinaus wird in regelmäßigen, unangekündigten Folgeaudits die Einhaltung der Kriterien kontrolliert. www.initiative-tierwohl.de
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