Internationale Fresenius Konferenz diskutierte Rückstände von Lebensmittelkontaktmaterialien

Köln. Um weiterhin eine hohe Lebensmittelsicherheit gewährleisten und technische Hürden im Handel beseitigen zu können, harmonisiert die EU zurzeit die Gesetzgebung  für Lebensmittelkontaktmaterialien. Für die Industrie, die Politik und die Konsumenten steht viel auf dem Spiel. Dementsprechend zog die Internationale Fresenius Konferenz "Residues of Food Contact Materials in Food" am 17. und 18. Oktober 2011 mehr als 180 Besucher und Redner aus ganz Europa an.

Repräsentanten der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gaben eingangs einen Überblick über die derzeitige Gesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien. Neben Druckfarben in Lebensmitteln wurden auch Eigenschaften und Anforderungen von primären aromatischen Aminen, endokrin wirksamen und unabsichtlich hinzugefügten Substanzen (NIAS) sowie Nanopartikeln diskutiert. Am zweiten Tag der Konferenz stellten die Redner verschiedene Verfahren zur Kontrolle von Lebensmittelkontaktmaterialien aus unterschiedlichen europäischen Ländern vor.

Unter Lebensmittelkontaktmaterialien (engl.: Food Contact Materials, FCM) versteht man alle Materialien und Artikel, die für den Kontakt mit Lebensmitteln  vorgesehen sind (inklusive Verpackungen, Besteck, Geschirr, maschinelle Anlagen der Lebensmittelindustrie, Container etc.). Ebenso werden Materialien dazu gezählt, die mit Wasser in Kontakt kommen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Vom Begriff ausgenommen: feste infrastrukturelle Anlagen in der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung. Generelle Anforderungen für alle Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der EU-Rahmenrichtlinie 1935/2004 festgelegt. Spezifische Regelungen wurden bislang für Keramiken, recycelte Kunststofffolien, recycelte Kunststoffe allgemein sowie aktive und intelligente Materialien eingeführt. Darüber hinaus existieren Richtlinien für einzelne Substanzen oder Substanzgruppen, die in der Herstellung von Kontaktmaterialien zum Einsatz kommen.

Werner Altkofer, Leiter der Abteilung "Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielzeuge und Bedarfsgegenstände" des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts in Stuttgart (CVUA), sprach über aktuelle Debatten wie die ITX-Krise (Photoinitiator in Druckfarben auf Lebensmittel über Set-off übertragen) und die 4-Methylbenzophenone- Problematik. Seiner Meinung nach machen "komplexe Sachverhalte wie Migration und die nicht vollständig harmonisierte EU-Gesetzgebung", in der große Lücken in der detaillierten Regulierung einzelner Materialien bestehen, die Industrie anfällig für derartige Skandale. Die Rahmenrichtlinie (EC Nr. 1935/2004) diene als breites Dach, werde aber in der Industrie immer noch unzureichend berücksichtigt. Durch mangelhafte Beratung durch private Dienstleister und fehlende Inspektionen der Behörden würden viele Hersteller in den meisten Mitgliedsstaaten "ins Blaue" produzieren. Berücksichtige man die hohen Kosten eines Skandals, sollte der Konformität von Produkten und nicht nur den finanziellen Margen mehr Aufmerksamkeit zukommen, argumentierte Werner Altkofer.

Sichere Lebensmittelverpackung aus recycelten Fasern

Das höchste Risiko für die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Mineralöl bergen herkömmliche Offset-Druckfarben für den Verpackungsdruck. Durch den so genannten "set-off" (dt.: Absetzen der Farbe) während des Druckvorgangs gelangen flüchtige Mineralöle aus dem Papierstapel auf die Rückseite der Kartonage, aus der sie dann in die Lebensmittel migrieren können. Der Migrationsprozess geht dabei sehr schnell vonstatten, sodass bereits kurze Zeit nach dem Verpackungsvorgang deutliche Mengen an Mineralöl in die Lebensmittel übergegangen sein können. Um dieses Problem lösen zu können, wurde bereits mineralölfreie bzw. "migrations-optimierte" Tinte für Verpackungsmaterialien entwickelt, womit erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten. Noch in 2009 wurden Werte von 3,800 ppm MOSH (Höhe der Konzentration Mineralöl gesättigter Kohlenwasserstoffe, Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) in Kartonverpackungen nachgewiesen, heute ist der Wert durch den Einsatz recycelten  Kartonmaterials zur Verpackung von Lebensmitteln auf 150 ppm MOSH gesunken.

Daneben existieren mit der Kreuzkontamination durch das Umpacken von Lebensmitteln und/oder dem Kontakt mit der Umwelt andere Quellen der Verunreinigung mit Mineralöl. Dies beweist, dass auch mineralölfreie Verpackungen (Primärfaser-Kartons, Plastik) keine umfassend verlässliche Verpackungsform darstellen. Daher besteht die ultimative Lösung für alle Migrationsprobleme in einer Barriere, die so nah wie möglich am Lebensmittel selbst wirksam wird (z.B. eine Barriere-Tasche oder ein beschichteter Karton). Martin Mühlhauser von der Firma Mayr-Melnhof (Österreich) präsentierte das Produkt "Foodboard", ein Karton aus recycelten Fasern mit integriertem Barriere-Überzug.

Nanopartikel in Lebensmitteln

Karin Aschberger vom Joint Research Center JRC der Europäischen Kommission (Standort: Ispra/Italien) sprach über das Auftreten, die Risikobeurteilung und regulatorischen Aspekte von Nanopartikeln in Lebensmitteln. Die rasante Weiterentwicklung der Nanotechnologie und ihr Einsatz in einem breiten Spektrum von Konsumprodukten inklusive Nahrungsmitteln hat eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Regulierung ihres Einsatzes aufgeworfen. Bis heute besteht Unklarheit über die Interaktion von nanometergroßen Materialien in physiologisch relevanten Ebenen und ihren potenziellen Effekten und Auswirkungen auf die Gesundheit, fasste Aschberger zusammen.

Auch wenn es keine spezifischen "Nano-Gesetze" gibt, seien Nanomaterialien grundsätzlich durch die derzeitige Rechtslage abgedeckt. Die EU Lebensmittel Richtlinie EC 178/2002 stellt die Basis für ein hohes Sicherungsniveau der menschlichen Gesundheit und das Wahren von Konsumenteninteressen in Bezug auf Lebensmittel dar. Sie erfordert, dass Lebensmittel, die innerhalb der EU angeboten werden, als sicher gelten können. Je nach Bestandteilen der einzelnen Lebensmittel gelten spezielle Gesetze (z.B. die Richtlinie EC 258/97 für gentechnisch veränderte Lebensmittel und  Lebensmittelbestandteile oder die Richtlinie EC 89/107 über Lebensmittel-Zusatzstoffe). Lebensmittelkontaktmaterialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Küchengeräte) sind durch die Rahmenrichtlinie EC 1935/2004 reguliert, der das Prinzip zugrundeliegt, dass jedes Material bzw. jeder Artikel, der für einen direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt ist, ausreichend das Übertreten von Substanzen in die jeweiligen Lebensmittel behindern muss. Substanzen, die beim aktiven Verpacken freigesetzt werden (z.B. Antioxidanzien) sind nicht von dieser Regelung betroffen, aber unterliegen im Rahmen der direkten Zusatzstoffe der Evaluation. "Da die Anwendung von Nanotechnologie auf Lebensmittel eine schnelle Entwicklung vollzieht, müssen Regulierung und Beratung überarbeitet und angemessen spezifiziert werden", so Aschberger.

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