Bonn, BLL. Die Äußerungen aus Großbritanien verunsichern unnötig die Verbraucher. Die seit dem 1. September 1998 geltende Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Mais- und Sojaprodukte umfaßt auch die in der Gastronomie angebotenen Produkte, so der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Auf diese Auslegung der Brüsseler Kennzeichnungsverordnung habe man sich in der Bundesrepublik schon im August des letzten Jahres verständigt.
Die Verlautbarungen aus Großbritannien zeigen auf, daß Brüssel bis heute versäumt hat, eine einheitliche Interpretation der Kennzeichnungsverordnung in allen Mitgliedsstaaten zu erreichen. Auch andere Probleme sind noch nicht gelöst: bis heute hat man sich nicht auf einheitliche Analyseverfahren oder einen Grenzwert für unbeabsichtigte Beimischungen, bei dessen Unterschreitung keine Kennzeichnungspflicht mehr besteht, geeinigt. Eine uneinheitliche Handhabung der Kennzeichnungsbestimmungen ist die Folge. Die Situation ist nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für die Wirtschaft und die Lebensmittelüberwachung unbefriedigend.