Der DFV hat jetzt abermals wie bereits in der Vergangenheit auf das Problem überhöhter und unlässiger Wassergehalte bei gegarten Fleischerzeugnissen, die unter der Verkehrsbezeichnung Schinken in den Verkehr gebracht werden, hingewiesen. In einer entsprechenden Stellungnahme macht der Verband deutlich, dass er wie auch die Behörden in dieser Frage einen Handlungsbedarf sehe. Denn durch derartige Verfälschungen werde der Verbraucher getäuscht, der Wettbewerb gestört und der Qualitätsstandard handwerklich hergestellter Produkte ausgehöhlt.
Nach den Worten von Präsidialmitglied Georg Kleeblatt ist der DFV allerdings nicht der Auffassung, dass hierzu neue Kennzeichnungsvorschriften erforderlich sind. Vielmehr müssten schlicht die geltenden gesetzlichen Regelungen durchgesetzt werden, die es generell verbieten, unverarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Hähnchen- oder Putenbrust Fremdwasser oder Zusatzstoffe zuzufügen. Fremdwasser im Putenschnitzel bleibt auch dann eine gravierende Verbrauchertäuschung, wenn es kenntlich gemacht wird, so Georg Kleeblatt wörtlich.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Fleischerzeugnissen sei, so der DFV, eine neue gesetzliche Regelung zur Abgabe des Wassergehalts ebenfalls nicht erforderlich, da aufgrund der QUID-Regelung bereits jetzt der Fleischanteil gekennzeichnet werden müsse.