Monopolkommission gegen Ministererlaubnis

Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ein Sondergutachten zum Ministererlaubnisverfahren im Zusammenschlussvorhaben Edeka und Kaiser’s Tengelmann übermittelt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Gemeinwohlvorteile die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen. Die Ministererlaubnis sollte nicht erteilt werden. Bei der Würdigung der Wettbewerbsbeschränkungen ist die Monopolkommission – soweit keine offensichtlichen Fehler vorliegen – an die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Zu beurteilen ist die Bedeutung der Wettbewerbsbeschränkungen in Relation zur Bedeutung der Gemeinwohlvorteile. Nach Auffassung der Monopolkommission sind die Wettbewerbsbeschränkungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels erheblich. Die Übernahme hätte, gemessen an den Volumina der betroffenen Märkte sowie den Umsätzen der beteiligten Unternehmen, erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung.

 

Der Zusammenschluss mit Kaiser’s Tengelmann würde die starke Marktstellung von Edeka auf den regionalen Angebotsmärkten des deutschen LEH ausbauen und absichern. Auf den Beschaffungsmärkten entfiele mit Kaiser’s Tengelmann ein bisher teilweise unabhängig beschaffendes Handelsunternehmen als Absatzalternative für viele Hersteller. Die Verhandlungsposition von Edeka gegenüber den Herstellern würde damit gestärkt.

 

Diese Nachteile werden nicht durch eine von den Unternehmen behauptete Sicherung von rund 5.700 Vollzeitstellen aufgewogen. „Es bestünde auch im Fall einer Gesamtübernahme durch Edeka ein Bedarf für Restrukturierungen, die zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würden. Nach bisheriger Erfahrung bieten sich gerade die durch einen Zusammenschluss duplizierten zentralen Strukturen, etwa bei Produktion, Logistik und Verwaltung, als Synergie-Potenzial an. Zudem ist zu beachten, dass eine Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch das Unternehmen mit dem dichtesten Filialnetz – Edeka – zu Standorten mit zwei Filialen desselben Unternehmens, führen würde. An solchen Doppelstandorten bestehen aus Kostengründen in längerer Frist Anreize zur Schließung einer Filiale mit der Folge eines Arbeitskräfteabbaus”, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Die von den Antragstellern vorgetragene Arbeitsplatzsicherung sei nicht mit hinreichender Sicherheit erwiesen. Im Ministererlaubnisantrag wurden weitere Gemeinwohlvorteile vorgetragen, die entweder als solche nicht anzuerkennen sind oder deren Vorliegen nicht erwiesen ist, hieß es weiter.

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