Die Müller Gruppe setzt weitere Akzente zur Marktstabilisierung. Mit Blick auf die neue ITW-Programmphase ab 2025 sichert sich die Müller Gruppe ihre süddeutsche Rohstoffbasis an hochwertigem ITW-Schweinefleisch. Die teilnehmenden Mäster sollen ab dem 1. Januar 2025 über vorgezogene, höhere und vertraglich zugesicherte ITW-Zuschläge mit attraktiven Regionalzuschlägen im Programm gehalten werden. Das bedeutet: Diese erhöhten Zuschläge in Verbindung mit dem „Müller Tiergesundheitsbonus“, „Müller Systemvertragsbonus“ und den Regionalzuschlägen ergeben ein Gesamtpaket von über 10 Euro/pro Schwein. Diese Initiative zeigt, dass Fleisch „Made in Germany“ und vor allem in Süddeutschland einen hohen Stellenwert hat und auch behalten wird. „Trotz der erneut steigenden Haltungsvorgaben und somit auch zusätzlichen Aufwendungen ab 2025 für die teilnehmenden Mastbetriebe in der neuen ITW-Programmphase appellieren wir an unsere Schweinehalter, im ITW-Programm zu bleiben und sich aktiv dieser Herausforderung zu stellen“, sagt Geschäftsführer Stefan Müller.
Wunsch nach Transparenz
Fast der gesamte deutsche LEH hat sich verpflichtet, ausschließlich Schweinefleisch und Fleischwaren produziert nach ITW-Kriterien anzubieten. Zudem unterstützt die Müller Gruppe die bundesweite Initiative von Landwirtschaft und Handel „Gutes aus Deutscher Landwirtschaft“. Diese Herkunftskennzeichnung wurde für Agrarprodukte, die in Deutschland produziert und bis zum Endprodukt verarbeitet werden, entwickelt. Darauf haben sich die Mitglieder des ZKHL e.V. (Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft) verständigt. Mit dieser Kennzeichnung der Produkte aus heimischer Erzeugung wird dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz, auch so ein weiterer Beitrag zur Stärkung der deutschen Landwirtschaft geleistet. Viele bekannte süddeutsche Eigenmarken des Handels, mit teilweise regionaler Herkunft, basieren auf ITW-Programmen. Diesen gemeinsamen Marktzugang und somit auch die süddeutschen Regionalzuschläge gilt es zu stabilisieren und zu sichern. Die Erzeugerorganisationen und der private Viehhandel unterstützen diese Initiative.
Was kommt bei den Bauern an?
Konkret ergibt sich aus der Initiative der Müller Gruppe folgende Differenzierung: Mäster, die nur ITW-Ferkel beziehen, sollen einen Aufschlag von 7,50 Euro/Mastschwein erhalten. Mäster, die zwar die neuen ITW-Standards einhalten, aber die Ferkel nicht nur von den ITW teilnehmenden Betrieben beziehen, sollen 6,50 Euro/Mastschwein bekommen. Auch künftig wird das Zuschlagspaket über neue Liefer- und Abnahmeverträge abgesichert. „Die jetzige ITW Programmphase 2 bietet Grundlage und Chance, dass auch in „geschlossenen“ Stallbauten dem Wunsch der Verbraucher nach mehr Tierwohl in Verbindung mit einer hohen Biosicherheit entsprochen werden kann“, sagt Stefan Müller.
Schon vor Jahren hatte die Müller Gruppe mit erheblichem finanziellem Aufwand etwa den „Regionalpakt für das süddeutsche Schwein“ und den „Tiergesundheitsbonus“ ins Leben gerufen und vergütet. Zudem wurde vor geraumer Zeit eine Nachhaltigkeitsinitiative gestartet, die heute in verschiedenen Projekten in ganz Süddeutschland vorangetrieben wird. Damit werde die heimische Landwirtschaft im süddeutschen Raum maßgeblich durch die Müller Gruppe unterstützt.
Hintergrund: Im Zuge der Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung werden die ITW-Kriterien für die Schweinemast ab Januar 2025 an die Stufe „Stall + Platz“ der staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsverordnung angepasst. Dementsprechend müssen ab da 12,5 % statt bisher 10 % mehr Platzangebot für die Tiere bei den teilnehmenden Mästern als gesetzlich vorgeschrieben eingehalten werden. Zusätzlich sind auf einer Liste von neun Kriterien zur Buchtenstrukturierung drei weitere Maßnahmen umzusetzen. Die detaillierte Auflistung der möglichen Maßnahmen zur Umstrukturierung kann dem Kriterienkatalog der Initiative Tierwohl entnommen werden. Alle weiteren bestehenden ITW-Kriterien wie Raufutter, Tränke, Wassercheck, usw. bleiben erhalten. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt bei allen ab Januar 2025 neu eingestallten Tieren. Ab 1. April 2025 sind diese für alle Mastschweine verpflichtend. In der Ferkelaufzucht werden die bisher bestehenden Kriterien fortgesetzt.