Die schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz fordert, dass importiertes Schweinefleisch, das nicht unter den Schweizer Tierschutzrichtlinien produziert wurde, entsprechend deklariert wird.
Es sei wichtig, dass den Konsumenten die notwendige Transparenz und Information geboten werde, damit diese entscheiden könnten, ob sie eine solche tierquälerische Produktion unterstützen möchten oder nicht. Gemeint ist damit etwa das Kastrieren von Ferkeln ohne Narkose, was in der EU erlaubt, in der Schweiz aber verboten ist. Die Stiftung für Konsumentenschutz verlangt deshalb, dass die Kastration ohne Betäubung Teil der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV) wird, womit dieses Fleisch entsprechend gekennzeichnet werden müsste. Die Konsumentenschutz-Organisation erinnert daran, dass importierte Eier von in Käfigen gehaltenen Hennen als solche angeschrieben werden müssen. Gleiches gilt für Fleisch aus Tierhaltung, wo Antibiotika und Hormone zur Leistungssteigerung zum Einsatz kommen.