Softdrinks zu teuer

221 Berliner Kneipen, Bistros und Restaurants wurden laut “Bild am Sonntag” überprüft. Rund 60 Prozent der Wirte fielen auf.

Dabei kam heraus, dass entgegen der Gesetzgebung oft kein Softdrink billiger angeboten wird als Bier. Das kann mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus forderte Casper-Merk sofortige Konsequenzen. An Gemeinden und Länder appellierte sie, mit gezielten Kontrollen Gesetzesverstöße aufzudecken. Die Gastronomen sollten ihre Preisgestaltung überprüfen.

Das Gesetz schreibt im Sinne des Jugendschutzes vor, dass in gastronomischen Einrichtungen das billigste Getränk auf der Karte keinen Alkohol enthalten darf.

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