Teilnahme an Initiative Tierwohl

Alle Schlachtbetriebe, die in einem anerkannten Qualitätssicherungssystem zugelassen sind, können an der Initiative Tierwohl auf freiwilliger Basis teilnehmen.

Nachdem sich die Vertreter der Schweine- und Geflügelwirtschaft sowie des Lebensmitteleinzelhandels auf die relevanten Punkte für die Umsetzung der Initiative Tierwohl verständigt haben, wurde im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin die breite Öffentlichkeit über den Start der Initiative Tierwohl informiert.

 

Wenn Schlachtbetriebe freiwillig an der Initiative Tierwohl teilnehmen, verpflichten sie sich dazu,

 

– einer von der Trägergesellschaft beauftragten Clearingstelle wöchentlich die Anzahl der Schweine bzw. bei Geflügel die Menge an Tieren (getrennt nach Hähnchen und Puten) in Kilogramm Lebendgewicht zu melden, die von den teilnehmenden Tierhaltern zur Schlachtung angeliefert worden sind.

– eine erweiterte Befunddatenerfassung durch neutrale Dritte (z.B. Amtsveterinär, EN 45011 akkreditiertes Unternehmen, etc.) zeitnah einzuführen, umzusetzen und die erhobenen Daten an die Trägergesellschaft bzw. an die von der Trägergesellschaft benannte Stelle weiterzuleiten.

 

Die gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Initiative Tierwohl entstehenden Kosten müssen von den Schlachtbetrieben selbst getragen werden.

 

Schlachtbetriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen möchten, können eine formlose E-Mail an info@initiative-tierwohl.de senden. Nach Abschluss des Teilnahmevertrages werden die Schlachtbetriebe auf der Internetseite der Initiative Tierwohl veröffentlicht. Weitere Informationen zur Initiative Tierwohl finden Sie hier.

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