Damit werden die Beschlüsse der VDP-Mitgliederversammlungen von 2001 und 2002 umgesetzt. Im Jahr 2001 hatten sich die Mitglieder auf ein 3-Stufen-Modell geeinigt, das die Weine nach ihrer Herkunft einteilt und mit dem Jahrgang 2004 umgesetzt werden muss.
Im Jahr 2002 wurde die Abgrenzung der Lagen in den Regionen Pfalz, Saale-Unstrut und Württemberg Baden, Franken, Mittelrhein, Nahe Rheingau, Rheinhessen für die Erste Stufe vorgenommen. 2003 folgten Mosel-Saar-Ruwer und Ahr.
Nun sind die Lagenlisten für die Zweite und die Erste Stufe in allen Regionen fertiggestellt. Die Umsetzung bedeutet beispielsweise für die Güter im VDP-Rheingau, dass 44 Lagen von den 123 vorhandenen nicht mehr genutzt werden dürfen. In einzelnen Weingütern blieben nach der Klassifikation von 15 vorhandenen Einzellagenbezeichnungen nur noch 3 übrig.
Dieser Verzicht aller Prädikatsweingüter bringt den Verbrauchern mehr Klarheit im Bezug auf die Wertigkeit der Herkunft von VDP-Weinen: Flaschen mit dem Adler auf der Kapsel und einer Lagenbezeichnung auf dem Etikett zählen zum Besten, was in Deutschland erzeugt wird. Natürlich sind die Listen, die wir heute herausgeben nicht endgültig, denn wir befinden uns in einem lebendigen Prozess. Sei es durch Mitglieder-Neuzugänge oder auch durch die Arbeit mit und in einem Weinberg können sich immer wieder Veränderungen ergeben, kommentierte Michael Prinz zu Salm-Salm, Präsident der Prädikatsweingüter, die Umsetzung der Lagenklassifikation.