56 % aller Betriebe, die Umgang mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen haben, wurden risikoorientiert kontrolliert. Die absolute Mehrzahl der 14.622 Unternehmen hatte sich nichts vorzuwerfen, die festgestellten Mängel bewegen sich auf dem Niveau der Vorjahre. Laut Presseinfo kam es zu 117 verhängten Bußgeldern und 48 Strafanzeigen.
Die im Jahr 2014 an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Vorgänge betrafen u.a. folgende Sachverhalte:
• acht Anzeigen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (z.B. Abgabe verdorbener bzw. nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel);
• eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Tier-Lebensmittelhygieneverordnung (Verkehrsfrist von Hühnereiern nicht eingehalten);
• 30 Anzeigen wegen irreführender Kennzeichnung (u. a. von verschiedenen Lebensmitteln, Wein und Likör, auch hinsichtlich Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsfrist und Verkehrsbezeichnung von Zusatzstoffen – auch auf der Speisekarte) und fehlender oder nicht vollständiger Kenntlichmachung von Lebensmittelzusatzstoffen.
Neben den Betriebskontrollen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise (VLÄ) sowie des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) unternimmt letzteres auch Rückstandsuntersuchungen auf Antibiotika in Lebensmitteln.
Die Probennahme erfolgt in der Regel im Schlachtbetrieb, jedoch auch in den Tierhaltungsbetrieben sowie beim Einzelhandel. Zwischen 1. Januar 2014 und 30. Mai 2015 wurden nach Angaben von Till Backhaus 6.075 Proben genommen und labortechnisch analysiert. Bei acht Proben (0,1 %) gab es Nachweise von Antibiotika. Dazu der Minister: „Jeder einzelne Nachweis darf nicht sein, aber wir müssen auch sachlicher werden, wenn wir über Antibiotika sprechen.“