Auf Einladung des VTH Verband Technischer Handel e.V. trafen sich Vertreter von Industrie, Fachverbänden, Instituten und Technischem Handel zum Gespräch über das Thema „Lebensmittel – Kontaktmaterialien im Brennpunkt. Was geht wie im Produktionsprozess?“. Dabei standen z. B. Fragen wie „Welche Standards sind in der Lebensmittelproduktion neben den gesetzlichen zu beachten?“, „Wer weiß, welche Gesetze und Normen wann und wo gelten?“, „Wann ist eine Konformitätserklärungen nötig?“ oder „Wer ist wo, für was, wann verantwortlich?“ im Mittelpunkt. In der Produktion von Lebensmitteln gelten strengste Hygienevorschriften. Das betrifft die Lebensmittel selbst ebenso wie die Werkstoffe, mit denen sie im Zuge der Produktion in Kontakt geraten können. Ob Behälter, Rührwerke, Rohrleitungen, Schmierstoffe, Reinigungsmittel oder andere Betriebsstoffe, Verpackungsmaschinen oder -materialien, Mitarbeiter mit ihrer PSA – das alles unterliegt hohen Reinheitsanforderungen. Nur sind diese nicht in jedem Fall gesetzlich geregelt. Wo sie es sind, „konkurrieren“ gesetzliche Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene mit Richtlinien von Fachverbänden: VO (EG) Nr. 1935/2004, BfR, NSF International, FDA etc. Zunächst einmal gelten für Lebensmittelkontaktmaterialien und -bedarfsgegenstände die strengen gesetzlichen Anforderungen der übergeordneten VO (EG) Nr. 1935/2004 und – sofern zutreffend – davon abgeleitete Einzelmaßnahmen der EU. Sofern nicht im Widerspruch zu EU-Recht, existieren einzelstaatliche Maßnahmen in Mitgliedsländern der EU. Aber auch die US-amerikanischen Standards der FDA und der NSF International haben sich international durchgesetzt und werden auch in Europa häufig verlangt.
Der Technische Händler als der gerade im Ersatzbedarf und in der Instandhaltung wichtigste Lieferant verfügt in der Regel über die nötige Expertise. Daher weiß er z. B. auch, dass ein Dokument wie die Konformitätserklärung nur dann obligatorisch ist, wenn dies in sog. „Einzelmaßnahmen“, d. h. in spezifischen Materialregelungen, vorgegeben ist. Das Problem: Diese Regelungen sind derzeit in der Hauptsache nur für Kunststoffe ausgearbeitet. Für andere Werkstoffe ist es erforderlich, auf Übereinstimmung mit anderen Regelwerken zu achten. www.vth-verband.de