Einer Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Rahmen der sogenannten Hygiene-Ampel, die in Nordrhein-Westfalen bald Pflicht werden soll, steht der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) kritisch gegenüber. BVLK-Vorstandsmitglied Manfred Woller (Bild li.) sprach vor gut 80 Teilnehmern beim diesjährigen Food Protect Kongress in Köln zwar von einer Transparenzpflicht im Rahmen der Verbraucherinformation, die aber nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich interpretiert werden dürfe. Daher präferiere der BVLK eine bundeseinheitliche Regelung. Die geplante Gebührenpraxis für Routinekontrollen lehne der Verband jedoch ab.
In diesem Zusammenhang sprach Manfred Woller von einem „Flickenteppich unterschiedlicher Transparenzsysteme“ in Deutschland. „Für uns kommt nur eine Umsetzung auf Bundesebene in Frage.“ Weiterhin machte er deutlich, dass, wer Transparenz herstellen und Informationen nach außen transportieren will, auch dafür Sorge tragen müsse, dass die Bedingungen derer, die sie beschaffen sollen, so angepasst werden, dass eine flächendeckende und kontinuierliche Umsetzung des Systems gewährleistet ist.
Anders beurteilt der BVLK die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen bei besonders schweren Fällen von Unternehmerversagen beziehungsweise dem Aufdecken von krimineller Energie, wenn die Schuld zweifelsfrei bestätigt wurde. Auch für Lebensmittelunternehmer gelte bis zum Gegenbeweis die Unschuldsvermutung als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips.
Darüber hinaus lehnt der BVLK die Einführung gebührenpflichtiger Regelkontrollen kategorisch ab. Manfred Woller: „Nach unserer Ansicht trägt die Erhebung von neuen Gebühren nicht zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit bei. Hygienisch einwandfrei arbeitende Betriebe würden wie in Nordrhein-Westfalen unnötig belastet.“ Dies führe zu höheren Betriebskosten und steigenden Verbraucherpreisen, ohne das die Lebensmittelkontrolle intensiviert würde. „In der Öffentlichkeit würde die Akzeptanz der Kontrolle deutlich schwinden“, ist sich der BVLK-Vorstand sicher.
Michael Hülsenbusch, stellvertretender Abteilungsleiter im NRW-Verbraucherschutzministerium, verteidigte den Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung: „Die Ergebnisse aus unseren Projektkommunen Duisburg und Bielefeld haben gezeigt, wie wichtig ein funktionierendes Transparenzsystem für aktiven Verbraucherschutz ist“, Außerdem sei Transparenz ohne Lebensmittelkontrolle nicht möglich, denn: „Es geht um die Schaffung von Vertrauen beim Verbraucher und die Senkung der Beanstandungsquoten.“
Foto: delphi Lebensmittelsicherheit