Tummel geht nicht an Tönnies

Damit hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Das Amt hatte im November 2011 eine Übernahme des in Familienbesitz stehenden Schweinefleisch-Spezialisten Tummel durch Tönnies aus Wettbewerbsgründen untersagt, weil der Kreis der Schweineschlachter bereits sehr klein sei.

 

Eine Rechtsbeschwerde gegen die OLG‐Entscheidung ist nicht zugelassen.

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