Cumarin in Zimt

Zum Jahreswechsel wird bei Labortests bekannt, dass Lebensmittel zu viel von dem leberschädigenden und krebserregenden Cumarin enthalten. Statt sofort tätig zu werden, treten Behörden und Lebensmittelindustrie nur langsam in Verhandlung – und handeln schließlich nicht im Sinne der Verbraucher.

Zum Sommer, kurz bevor zimthaltiges Weihnachtsgebäck in die Regale kommt, spitzt sich die Situation zu. Im Juni gelingt es der Lobby der Lebensmittelwirtschaft, die Veröffentlichung eines Gesundheitsberichts des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu verzögern. Die Bürger erfahren erst Mitte September, dass sie stark mit Cumarin belastet werden, wenn sie zimthaltige Lebensmittel verzehren. Ende September treffen sich Ministerialbeamte mit Vertretern der Industrie, eine bundesweite Rückrufaktion steht im Raum. Das Argument der Industrie, dass Zimt ein Gewürz sei und deswegen der in der Aromenverordnung geregelte Cumarin-Grenzwert nicht angewendet werde dürfe, wird vom Bundesverbraucherministerium zurückgewiesen. Weil es immer enger wird, beruft der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft "Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL)" eine Krisensitzung ein.

Wenige Tage später schlagen die Verbraucherminister der Länder Verzehrsempfehlungen vor. Bund und Länder benötigen nun ganze 14 Tage, um der Bevölkerung die maximalen Verzehrsmengen von hochgradig Cumarin-belasteten Lebensmitteln auszurechnen. Ist es ein Zufall, dass diese "Höchstwerte" genau so viel Cumarin erlauben, wie in den höchstbelasteten Produkten gefunden wurde?

Die neuen "Höchstmengen" für Cumarin liegen bis zu 33fach über dem gesetzlichen Grenzwert. Obwohl die Rechtslage seit 1988 eindeutig ist: Die in der Europäischen Union geltende Aromenrichtlinie 88/388/EWG und die deutsche Aromenverordnung legen einen Grenzwert von zwei Milligramm Cumarin pro Kilogramm Lebensmittel fest. Dies ist ein gesetzlicher Wert, an dem weder von Ministerien noch von Wirtschaftsverbänden herumzudeuteln ist.

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