IAS-Board und die Eigenkapitalproblematik

Nach seinem Willen ist das gesellschaftsrechtliche Kapital von Personengesellschaften und Genossenschaften bei einer Bilanzierung nach IFRS nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Verbindlichkeit auszuweisen. Die AG Mittelstand: "Wenn die Eigenkapitalproblematik nicht zufriedenstellend gelöst wird, werden die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen in der Praxis in Deutschland wohl kaum Anwendung finden."

Die AG Mittelstand unterstützt grundsätzlich die Arbeit des IASB und die Erarbeitung von IFRS für den Mittelstand. Mittelstandsadäquate IFRS eröffnen kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, interessierten Dritten im internationalen Kontext vergleichbare Abschlüsse zu präsentieren. Gerade für international tätige mittelständische Unternehmen kann die Anwendung der Bilanzierung nach IFRS hilfreich sein, wenn ausländische Geschäftspartner einen ihnen geläufigen IFRS-Abschluss einem erläuterungsbedürftigen HGB-Abschluss vorziehen.

Nach IFRS zu bilanzieren, ist aber bei weitem nicht für jedes mittelständische Unternehmen sinnvoll. Nicht jeder Mittelständler ist international tätig und auch nicht für jeden Mittelständler ist die Anwendung einer weiteren Rechnungslegung leistbar. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Anwendung von IFRS ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt.

Da die Anwendung der vollen IFRS für kleine und mittlere Unternehmen oftmals eine unüberbrückbare bürokratische Hürde darstellte, sei es wichtig, so die AG Mittelstand, dass das Regelwerk auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen zugeschnitten werde. Insbesondere die Komplexität der geltenden IFRS müsse für kleine und mittlere Unternehmen deutlich reduziert werden.
IFRS für den Mittelstand müssten einfach, verständlich und stabil sein.

Praktikable Regelungen für kleinere und mittlere Unternehmen seien gefragt.
So können beispielsweise Zeitwerte nur in wenigen Ausnahmefällen unmittelbar an einem aktiven Markt festgestellt werden. Dem Mittelstand ist jedoch nicht zuzumuten, komplexe mathematisch-statistische Bewertungsmodelle anzuwenden, um den Zeitwert eines Bilanzpostens zu ermitteln. "IFRS dürfen für mittelständische Unternehmen nicht zu einem höheren administrativen Aufwand führen, der vielfach nur unter Einsatz von Spezialisten bewerkstelligt werden kann. Auch müssen die umfangreichen Angabepflichten der geltenden IFRS ganz deutlich reduziert werden", erläutert die AG Mittelstand.

Weiterführende Informationen: www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

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