Die ist das Ergebnis eines Landesueberwachungsprogramms des Jahres 2008 in Mecklenburg-Vorpommern. 60 % der analysierten Warenproben mussten als irrefuehrend bezeichnet beurteilt werden.
Die Mitarbeiter der Fachabteilung des LALLF stellten fest: auf Speisekarten und Werbeflyern wird haeufig mit dem Begriff Schinken geworben, obwohl auf den verwendeten Originalverpackungen teilweise andere Bezeichnungen fuer die enthaltenen Erzeugnisse deklariert waren.
Also war haeufig nicht der erwartete echte Kochschinken in den angebotenen Speisen oder in der Verpackung. Der Verbraucher wurde dann mit Schinkenersatz-Produkten, getaeuscht. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die gemaess der Laboruntersuchungen zwischen 45 bis 80 % Fleisch enthielten. Der fehlende Fleischanteil wurde mit Wasser, Binde-, Gelier- und Verdickungsmittel sowie Sojaeiweiss aufgefüllt. So ensteht aus der Mischung mit Fleischstueckchen eine schnittfeste Masse ein Lebensmittel eigener Art, welches keinesfalls als Schinken bezeichnet werden darf. Es unterscheidet sich vom herkoemmlichen Schinken in der chemischen Zusammensetzung, dem Aussehen, Geschmack und Geruch.