Berlin. Im Rahmen dieser Anhörung erklärte BVE-Geschäftsführer Peter Feller: "Das Thema Lebensmittelabfälle betrifft die gesamte Wertschöpfungskette. Aufgrund der schwierigen Marktsituation, mit der die Ernährungsindustrie in Deutschland konfrontiert ist, tragen die Unternehmen der Branche schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen dafür Sorge, dass der Umfang der vermeidbaren Lebensmittelabfälle so gering wie möglich gehalten wird. Dies ist unabdingbar, um die Ertragsziele zu erreichen."
Ein prioritäres Handlungsfeld stellen die privaten Verbraucher dar. Nach der Studie der Universität Stuttgart entfällt der größte Anteil der Lebensmittelverschwendung mit ca. 6,6 Mio. t bzw. 61 % auf diesen Teil der Wertschöpfungskette. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass dies auf eine gesunkene Wertschätzung gegenüber Lebensmitteln zurückzuführen ist und dass die Sensibilisierung der Verbraucher gestärkt werden muss.
Eine Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums, die Einführung von zusätzlichen statistischen Berichtspflichten der Wirtschaft sowie sonstige gesetzliche Regelungen, um den Umfang der Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, bewertet die Ernährungsindustrie als nicht zielführend. Der Beitrag der Nahrungsmittelhersteller zur Ressourcen-Effizienz kann insbesondere durch eine qualifizierte Verwertung von Reststoffen erreicht werden, die im Rahmen der Produktion anfallen. Diese können sowohl zur Herstellung von Futtermitteln sowie sonstigen Stoffen als auch energetisch bzw. als Düngemittel genutzt werden.
Die von der BVE im Vorfeld der Anhörung abgegebene Stellungnahme zu einem entsprechenden Fragenkatalog des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt es unter: www.bve-online.de
mth/ Redaktion www.fleischnet.de