Bonn (aid). Anders als bei den Salmonellen, bei denen Veränderungen in der Tierhaltung geholfen haben, ihre Verbreitung deutlich zu verringern, sind zur Campylobacter-Minimierung weitere Maßnahmen erforderlich. Hier liegt das Augenmerk insbesondere auf der Schlachthygiene: Bereits während des Schlachtens muss dafür gesorgt werden, dass eine fäkale Verunreinigung des Fleisches mit Campylobacter so gering wie möglich bleibt. Das kann z. B. dadurch geschehen, dass die Tiere nicht mehr unmittelbar vor dem Transport zur Schlachtung gefüttert werden – die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen vorausgesetzt. Einer späteren Dekontamination der Schlachtkörper sind dagegen enge Grenzen gesetzt: So sind chemische Verfahren innerhalb der EU weder zulässig, noch würden sie vom Verbraucher akzeptiert. Der positive Nebeneffekt einer gezielten Verbesserung der Schlachthygiene könnten auch die Fallzahlen an Salmonellosen noch weiter sinken, so Wissenschaftler des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Eine Verbraucherinformation über den Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Campylobacter hat das BfR Anfang April 2012 veröffentlicht. Ob Lebensmittel mit Campylobacter-Bakterien behaftet sind, lässt sich nicht mit den Sinnen wie Sehen, Riechen oder Schmecken feststellen. Nur durch ausreichende Hygienemaßnahmen lassen sich die Krankheitserreger wirksam unschädlich machen. Fleisch sollte stets ausreichend gegart werden – im Inneren für mindestens zwei Minuten auf 70°C oder darüber. Bei der gleichzeitigen Zubereitung roher und gegarter Lebensmittel dürfen nie dieselben Küchenutensilien verwendet werden. Außerdem sind die Hände nach Kontakt mit rohem Fleisch immer sofort gründlich zu waschen. Dr. Christina Rempe, Ute Gomm, www.aid.de
mth/ Redaktion fleischnet.de
Quelle: aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V.