Villingen/Schwenningen. Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat in seiner Klage gegen foodwatch vor dem Landgericht Konstanz vollumfänglich Recht bekommen (AZ 2 O 175/13 D). Die Organisation hatte sich, so der Schutzverband, in einer Pressemitteilung zum Thema Schwarzwälder Schinken wettbewerbsschädigend und rufschädigend geäußert. Bei „relativ klarer Sachlage”, so das Landgericht Konstanz, unterzeichnete foodwatch nun eine Unterlassungserklärung. In der Klage ging es insbesondere um Formulierungen wie „Schwarzwälder Schinken dürfe auch aus Timbuktu kommen”, die das Gericht in seiner Erklärung als eine „unwahre Tatsachenbehauptung” wertete. Timbuktu als Synonym für „überall” ließe den Eindruck entstehen, die Herstellung von Schwarzwälder Schinken habe keinerlei Bezug zur Region Schwarzwald. Und bezeichnet das als unrichtig. Das Gericht stellte klar, dass „durch unwahre Äußerungen dem Verbraucherschutz nicht gedient ist”.
Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung des Landgerichts Konstanz: „Damit ist ein erneuter Versuch von foodwatch gescheitert, den Verbraucher mit reißerischen und darüber hinaus unwahren Parolen hinters Licht zu führen. Schwarzwälder Schinken g.g.A. ist eine regionale Spezialität, die im Schwarzwald entstanden ist und ausschließlich in den Manufakturen der Region hergestellt wird. Das Schweinefleisch stammt von Betrieben aus ganz Deutschland und der EU.“ www.schwarzwaelder-schinken-verband.de