Das Bundesernährungsministerium hat seinen Entwurf für die Allergen-Kennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln wieder verändert. Es reagiert damit auf die Kritik, die im August 2014 in einer Stellungnahme von Verbraucherschützern an das Ministerium geäußert wurde.
Ursprünglich hatte das Ministerium vorgesehen, dass Gastwirte, Bäcker oder Metzger in vielen Fällen nur mündlich über allergieauslösende Inhaltsstoffe in unverpackten Lebensmitteln informieren. Nun sollen die Lebensmittelunternehmen eine schriftliche Dokumentation über die Allergene “für den Endverbraucher auf Nachfrage leicht zugänglich” machen. Zudem sollen die Kunden in jedem Fall “vor Kaufabschluss” anstatt “spätestens bei Abgabe” der Lebensmittel informiert werden. Diese Änderungen gehen aus dem neuen Entwurf des Ministeriums für eine Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlL-MIEV) vom 13. November hervor.