Tag gegen Lärm am 29. April

Lärmschwerhörigkeit ist weiterhin die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Waren 2009 noch 5.500 Menschen davon betroffen, stieg die Zahl schon 2011 auf 6.300 Erkrankte. Die 6.900 Fälle des Jahres 2013 bedeuten eine Steigerung um mehr als ein Viertel in den vergangenen fünf Jahren*. Grund genug für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf den „Tag gegen Lärm“ am 29. April aufmerksam zu machen.

Millionen Menschen können schädigendem Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sein. Folge der Lärmeinwirkung sind aber nicht nur Schädigungen des Gehörs. Auch Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems können durch Lärmeinwirkungen hervorgerufen werden. Die Präventions-Fachleute der BGN beraten in allen Fragen des Lärmschutzes am Arbeitsplatz. Sie ermitteln Lärmbereiche in den Betrieben, entwickeln konkrete Vorschläge für technische Maßnahmen zur Lärmminderung und erstellen Lärmprognosen für geplante Anlagen – und das nicht nur am „Tag gegen Lärm“.

Weitere Informationen: www.bgn.de, www.tag-gegen-laerm.de


*Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013 – Unfallverhütungsbericht Arbeit; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014 (vom 23.03.2015); www.baua.de/publikationen.

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