Die laufenden kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren in der Ernährungswirtschaft belegen, dass Unternehmen und Verbände sich in geeigneter Weise aufstellen müssen, um den Risiken, die mit dem Verstoß gegen kartellrechtliche Vorgaben verbunden sind, adäquat Rechnung tragen zu können.
Andererseits ist es aber auch wichtig, vorhandene Gestaltungsspielräume zu erkennen und zu nutzen, um sich auf dem schwierigen Nahrungsmittelmarkt erfolgreich behaupten zu können.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen veranstaltet die BVE am 03.02.2011 ihre zweite kartellrechtliche Fachtagung, die entsprechende Kenntnisse vermittelt und inhaltlich an die vorausgegangene Fachtagung vom Juni 2010 anknüpft und diese ergänzt.
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