Aus dem 336. Meisterkurs der Fleischerschule Augsburg wurden in der Handwerkskammer für Schwaben 14 neue Meister und vier Meisterinnen freigesprochen. „Bleiben Sie hungrig”, unterstrich Schulleiter Anton Schreistetter im Rahmen der feierlichen Freisprechung des Kurses. Gemeinsam mit dem Leiter des Prüfungsausschusses Robert Baur und dem Leiter des Prüfungswesens der Handwerkskammer, Dieter Schmidt, gratulierte er den erfolgreichen Teilnehmern dieser Weiterbildung.

Besonders lobte Dieter Schmidt die Leistung von Frank Rösch, der alle vier Prüfungsteile mit der Note 1 absolvierte. Der Schulleiter und Dieter Schmidt erinnerten daran, dass es nun gelte, sich dem Alltag als Meister zu stellen. „Jetzt schauen andere zu Ihnen auf”, betonte Dieter Schmidt. Anton Schreistetter zeigte auf, dass es nun nicht an der Zeit sei, sich zurückzulehnen, sondern weiter am Ball zu bleiben: „Unser Handwerk und die Ansprüche daran ändern sich rasant. Die Augsburger Schule bietet hier Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln.“ Er wies auf die Weiterbildung zum/zur Betriebswirt/-in oder dem Fleisch-Sommelier hin. Robert Baur hob das gute Arbeitsverhältnis zwischen Kammer und Schule hervor. Erst diese Zusammenarbeit ermöglicht die einzigartige Übergabe der Meisterbriefe fast direkt nach den Prüfungen. Als Prüfungsbeste in diesem Meisterkurs in Augsburg wurden neben Frank Rösch, Lea Burkhardt, Paula Brehm und Manfred Geißlitz ausgezeichnet.
Verbandseigene Schule
An der Fleischerschule Augsburg unterrichten in allen vier Prüfungsteilen, neben den Fachkräften der Schule und den Mitarbeitern des Fleischerverband Bayern, auch qualifizierte auswärtige Dozenten. Vor allem der Wissensvorsprung durch die Verbandsarbeit wird unmittelbar an die Kursteilnehmer weitergegeben. Der Meisterkurs in Augsburg umfasst 460 Unterrichtsstunden. Neben speziell auf den Kurs abgestimmten schuleigenen Lehrgangsskripten sind im Unterricht zudem geeignete Fachbücher im Einsatz. Das gesamte Unterrichtsmaterial ist in den Lehrgangsgebühren enthalten.
Die Novelle zur Handwerksordnung führte auch im Bereich des Meisterprüfungswesens zu Veränderungen. Das Fleischerhandwerk zählt zwar weiter zu den „zulassungspflichtigen Handwerken“, jedoch wurden die Zulassungsvoraussetzungen verändert. Der Nachweis von Gesellenzeiten entfällt. Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- oder Abschlussprüfung als Fleischer/-in bestanden hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Fachverkäufer/-innen im Fleischerhandwerk zur Prüfung zugelassen werden. Mit dem Bestehen der Meisterprüfung erhalten die erfolgreichen Absolventen/-innen die Zulassungsberechtigung zur Weiterbildungsmaßnahme zum/zur Betriebswirt/-in (HwO).
Termine Meisterkurse 2019
7. Januar bis 11. April 2019
6. Mai bis 7. August 2019
2. September bis 5. Dezember 2019