70.000 neue Arbeitsplätze in Hotellerie und Gastronomie könnten so entstehen, wie eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim (ifm) ergab. Fast alle Länder Europas haben bereits die positiven Wirkungen eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes erkannt: 21 von 25 EU-Mitgliedsländern wenden den ermäßigten Satz für die Hotellerie an. So beträgt der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen in allen Anrainerstaaten Deutschlands mit Ausnahme von Dänemark nur 3 bis 10 Prozent (z.B. Luxemburg 3 Prozent, Frankreich 5,5 Prozent, Niederlanden 6 Prozent, Österreich 10 Prozent). Die Hälfte der Mitgliedstaaten gewährt darüber hinaus der Gastronomie die reduzierte Mehrwertsteuerrate.
In Deutschland gilt dagegen: Voller Satz für den Verzehr von Speisen und Getränken im Café, Bistro oder Restaurant, 7 Prozent für Lebensmittel aus dem Supermarkt, aus Bäckereien und Metzgereien.
Auch Deutschland muss hier endlich die Chancen niedriger Steuersätze nutzen", appellierte der DEHOGA-Präsident an die Politik. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz schafft Spielräume an der Preisfront und sorgt für mehr Nachfrage, mehr Beschäftigung und mehr Wachstum. Nur mit einem effektiven Maßnahmen-Mix aus Senkung der Lohnzusatzkosten und steuerlicher Entlastung wird es gelingen, arbeitsintensive und konsumnahe Dienstleistungen auf dem regulären Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu machen und die Schattenwirtschaft einzudämmen. Das verstehen wir unter Vorfahrt für Arbeitsplätze."