Ahle Wurscht soll als regionale Spezialität geschützt werden


Wiesbaden. Die Nordhessische Ahle Wurscht könnte zukünftig als regionale Spezialität
unter höchstem Schutz stehen. Einen gemeinsamen Antrag zum Schutz der beliebten
nordhessischen Spezialität haben die beiden Schutzgemeinschaften
Qualitätsgemeinschaft nordhessischer Lebensmittel e.V. und der Verein zur
Förderung und Erhaltung traditioneller nordhessischer Wurst e.V. jetzt beim
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München gestellt. Dies teilten der
hessische Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister und der
Geschäftsführer der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN GmbH, Wilfried
Schäfer, auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit. Ursprünglich hatten die
beiden Parteien jeweils eigene Anträge an das DPMA gesendet, um die
Nordhessische Ahle Wurscht schützen zu lassen. So hatte die
Qualitätsgemeinschaft nordhessischer Lebensmittel e.V. im Jahr 2006 für die
Nordhessische Ahle Wurscht einen Schutz als geografische Angabe beantragt, was
bedeutet, das nur einer der Schritte Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung
im begrenzten Gebiet liegen muss. Der Verein zur Förderung und Erhaltung
traditioneller nordhessischer Wurst e.V. hatte für die Nordhessische Ahle
Wurscht im Jahr 2007 die geschützte Ursprungsbezeichnung beantragt. Bei diesem
Schutzzeichen müssen sowohl Verarbeitung, Erzeugung und Herstellung in dem
eingegrenzten Gebiet erfolgen. Weinmeister begrüßte es, dass die beiden
Vereinigungen sich darauf verständigt hätten, den höchsten Schutz für die
Nordhessische Ahle Wurscht zu beantragen. „Damit bleibt die Wertschöpfung komplett
auf allen Stufen in der Region. Die heimischen Betriebe werden dadurch enorm
gestärkt", betonte der Staatssekretär. „Der Ursprungsschutz bietet die
Möglichkeit, bei überschaubarer Erzeugung und Verarbeitung die hohe Qualität,
die Tradition und die kulinarische Kultur der beliebten nordhessischen
Spezialität zu bewahren." Schäfer unterstrich, dass die Ahle Wurscht durch das
Schutzzeichen beim Verbraucher noch höheres Ansehen erreichen könne. In Hessen
genießen bisher der Odenwälder Frühstückskäse, Bezeichnungen für vier hessische
Weine und vier hessische Mineralwässer Ursprungsschutz. Hessischer Apfelwein,
Hessischer

Handkäse sowie die Frankfurter Grüne Soße befinden sich
derzeit im Antragsverfahren.

Quelle: 

www.hmulv.hessen.de/
 

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