Allergenkennzeichnung bei loser Ware

Im Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von EU-Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (EU-Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung – LMIDV, regeln die Absätze 3 bis 5 des Art. 4 die Art und Weise der Allergenkennzeichnung loser Ware. Grundsätzlich kann die Allergenkennzeichnung auf einem Schild an der Ware erfolgen. Sie muss gut sichtbar, deutlich und gut lesbar sein. In den Verkaufsräumen muss ein klarer Hinweis erfolgen, wo und wie der Kunde die Allergeninformation erhalten kann. Auch eine mündliche Auskunft ist möglich. Dies gilt für Betriebe, die Lebensmittel handwerklich herstellen und dabei von den in der Regel verwendeten Rezepturen abweichen. Das Lebensmittel muss zudem spätestens am Tag nach der Herstellung zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sein. Dann hat der Lebensmittelunternehmer eine schriftliche Aufzeichnung über die bei der Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendeten Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe für die zuständige Behörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Weitere Möglichkeiten sind Hinweise über einen Aushang an der Verkaufsstätte durch schriftliche oder elektronische Informationen, die für den Verbraucher leicht zugänglich sind (§4 Absatz 5). In der Praxis erprobt wurden die sog. Kladden-Lösung, das Waagen-System und computergestützte Informationsmedien. In Gaststätten oder in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung erfolgt der Hinweis auf den Speisekarten oder den Preisverzeichnissen auch in Form von Fußnoten (§4 Absatz 4).

Meist gelesene Artikel

News
Wenn das Schnitzel aus dem Drucker kommt
News
150 Jahre Deutscher Fleischer-Verband
News
Hoffest und Weißwurstfrühstück bei Sophie I.
News
100 Jahre Wolf Firmengruppe
News
Wie sicher essen wir Deutschen?

Das könnte Sie auch interessieren:

100 Jahre Wolf Firmengruppe

Die Wolf Firmengruppe aus Schwandorf feiert 100 Jahre Erfolg – von einer kleinen Metzgerei zum innovativen Lebensmittelunternehmen, das Handwerkskunst und...

Hoffest und Weißwurstfrühstück bei Sophie I.

Am 13. Juli 2025 fand auf dem Braumiller Hof – dem Heimatbetrieb der aktuellen Bayerischen Weißwurstkönigin Sophie I. – ein...

Bayerns Ladenschlussgesetz begünstigt Smartstores

Am 1. August 2025 tritt in Bayern ein neues Gesetz in Kraft, das auch Metzgereien erstmals rechtlich die Möglichkeit eröffnet,...

Müller Gruppe: Strategische Neuausrichtung

Die Müller Gruppe legt mit Reorganisation, gesicherter Investitionsfinanzierung und innovativen Vertragsmodellen den Grundstein für ihre zukunftssichere Position....

1. BFS Landshut re-zertifiziert

Die 1. Bayerische Fleischerschule aus Landshut glänzt wiederholt in puncto Qualität und erhielt im Bildungsaudit erneut Bestnoten....

Wie sicher essen wir Deutschen?

QS hat das Meinungsforschungsinstitut forsa zum zweiten Mal mit einer Studie zum Thema Lebensmittelsicherheit beauftragt....