Zwar sei das grundsaetzliche Bemuehen der Europaeischen Kommission und der EU-Agrarminister anzuerkennen, die bestehenden Regelungen transparenter zu gestalten. “Mit der neuen Verordnung werden jedoch Erfahrungen und juristische Praxis mit der seit 15 Jahren bestehenden
Verordnung 2092/91 fuer zum Teil zweifelhafte Prinzipien und Kriterien geopfert”, kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Praesident. Zudem behalte sich die EU-Kommission vor, praktisch jeden Aspekt der Verordnung “flexibilisieren” zu duerfen, d.h. Mitgliedstaaten zu gestatten, die Verordnung in einzelnen Regelungsbereichen aufzuweichen, waehrend strengere einzelstaatliche Vorschriften im Sinne eines gemeinsamen europaeischen Marktes ausgeschlossen sind. Sollten diese Ausnahmemoeglichkeiten großzuegig und ohne die noetige Transparenz genutzt werden, drohen Wettbewerbsverzerrung und Verbrauchertaeuschung.