Bund macht die Kasse dicht

Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen. Verstöße können Unternehmen bis zu 25.000 € kosten. Mit einem Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hat die Finanzverwaltung des Bundes die Regelung zum Einsatz von auslesbaren Kassensystemen verschärft. Ab 2017 müssen Unternehmen alle elektronische Daten der Kassensysteme einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar digital speichern. Die alleinige Aufbewahrung von Kassenabschlussbelegen auf Papier ist nicht mehr ausreichend. Ergänzend soll jederzeit ein Zugriff auf die Kassendaten möglich sein, die in einem maschinell auswertbaren Format zur Verfügung stehen müssen. Registrierkassen ohne Datenexportschnittstelle, Einzelaufzeichnungs- und Speichermöglichkeit, die bauartbedingt den Anforderungen des Finanzamtes nicht oder nur teilweise genügen, sind bis zum 31. Dezember 2016 aufzurüsten oder auszutauschen.

 

Zertifizierte Kassen nötig

Ab dem 1. Januar 2020 müssen die Kassenaufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle besteht. Der Kassenhersteller kann das Zertifikat beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Für bereits angeschaffte Kassensysteme mit Schutz der digitalen Aufzeichnungen, die sogenannten INSIKA Kassensysteme, gilt eine abweichende Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Klaus Zimmermann, Partner der DHPG, kommentiert: „Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen zur Registrierkasse auseinandersetzen und Schwachstellen ausbessern – Verstöße können Geldbußen von bis zu 25.000 € nach sich ziehen. Bevor Firmen ihre Ladenkasse austauschen, sollten sie überprüfen, ob die Aufrüstung des Kassenspeichers oder die Auslagerung der Daten auf ein unveränderbares Medium möglich sind. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich beim Kauf einer neuen Registrierkasse, darauf zu achten, dass die eingesetzte Kassensoftware zertifiziert ist.“

 

Kassen-Nachschau kommt

Eine Neuerung des Gesetzesentwurfes ist auch die Einführung einer Kassen-Nachschau, die für die offene Ladenkasse und alle elektronischen Kassensysteme gilt. Hierbei kann der Finanzbeamte ohne vorherige Ankündigung die Kassenaufzeichnungen und Buchungen überprüfen sowie einen Kassensturz durchzuführen. Stellt er während der Kassen-Nachschau Mängel fest, ist eine Betriebsprüfung ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich. www.dhpg.de

Foto: Colourbox 
 

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