Aufgrund der großen Nachfrage im ersten Durchlauf bietet der Fleischerverband Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen Crash-Kurs für den „Sachkundenachweis Schlachten“ an. Die Verordnung (EG) 1099/2009 zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist, schreibt einen Sachkundenachweis für alle Tätigkeiten vor, die im Zusammenhang mit dem Schlachten durchgeführt werden.
Zu den Tätigkeiten gehören:
– Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
– Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
– Betäubung von Tieren
– Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
– Einhängen und Hochziehen lebender Tiere
– Entbluten lebender Tiere
– Schlachtung
Am theoretischen Crash-Kurs „Sachkundenachweis Schlachten“ müssen Metzger bzw. Gesellen teilnehmen, die eine Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schlachten (Abschlussjahr spät. 31.12.2012) haben bzw. Personen, bei denen das Schlachten während der Ausbildung Pflicht war, vorweisen können und die es versäumt haben sich einen Sachkundenachweis ausstellen zu lassen. Alle anderen Fälle (z. B. Fachrichtungen), liegen immer im Ermessen der zuständigen Behörde, ob der Sachkundenachweis nur durch die Teilnahme am Crash-Kurs ausgestellt wird. Das gilt es vor einer Anmeldung mit dem zuständigen Veterinäramt abzukären. Es ist stets die Behörde am Wohnsitz des Mitarbeiters für den Vollzug verantwortlich.
Im Crash-Kurs „Sachkundenachweis Schlachten“ werden folgende Tierarten und Betäubungsmethoden behandelt:
– Tierarten: Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd
– Betäubungsmethoden: Elektrobetäubung und Bolzenschuss
Neue Termine: jeweils um 13 Uhr an der Fleischerschule Augsburg
– Mo., 23.2.2015
– Di., 24.2.2015
– Mi., 25.2.2015
Am Ende des Crash-Kurses erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung und nach Vorlage dieser ihren Sachkundenachweis. Falls der Kurs an den unten genannten Terminen nicht besucht wird, ist die Teilnahme an einem zweitägigen Seminar vorgeschrieben. Auch Mitarbeiter, die etwa nur für das Treiben der Tiere oder die Aufstallung zuständig und nicht am eigentlichen Schlachtprozess beteiligt sind, benötigen laut Gesetz den Sachkundenachweis.
Die Kursgebühr beträgt 95 Euro für Innungsmitglieder und 125 Euro für Nichtinnungsbetriebe. Da die Teilnehmerzahl pro Kurs auf 50 Personen begrenzt ist, bittet der Verband um eine frühzeitige Anmeldung. Weitere Informationen erhält man bei der techn.-technologische Beraterin des Fleischerverbandes Bayern: Bettina Kraus (0821) 5 68 61 13 oder per E-Mail: kraus@fleischerverband-bayern.de.
Das Anmeldeformular gibt es unter: http://www.fleischerverbandbayern.de/tl_files/mediapool/downloads/Info%20+%20Anmeldung%20Crashkurs%202015.pdf
Foto: Fleischerverband Bayern