DEHOGA fordert Kurskorrektur beim Recht auf Teilzeit

Berlin. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Rechts auf Teilzeit ersatzlos von der politischen Agenda zu streichen. “Diese wirtschaftsfeindlichen Vorhaben sind anachronistisch, sachlich verfehlt und erinnern fatal an die Chaosgesetzgebung aus dem ersten Amtsjahr dieser Bundesregierung”, empörte sich DEHOGA-Präsident Dr. Erich Kaub.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Verbandes verabschiedete am 15. November 2000 in Saarbrücken eine scharfe Resolution, die die Vorschläge der rot-grünen Koalition als verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig und als Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit sowie in die Tarifautonomie geißelt.

Diese Gesetzentwürfe seien beschäftigungspolitisch hochgradig kontraproduktiv und träfen insbesondere das mittelständisch geprägte Gastgewerbe bis ins Mark. Neben den erheblichen Mehrkosten betonierten sie die Arbeitslosigkeit, statt sie zu bekämpfen, so die Resolution. Dabei gelte zum Beispiel das Gastgewerbe im Bereich der Teilzeitbeschäftigung auf freiwilliger Basis schon heute als vorbildlich. “Wir werden nicht zulassen, dass dem mittelständisch geprägten Gastgewerbe von der Bundesregierung weitere Lasten aufgebürdet werden, die es kaum noch schultern kann”, kündigte der mit überwältigender Mehrheit in Saarbrücken wiedergewählte DEHOGA-Präsident an.

Dr. Kaub, der den Verband seit acht Jahren führt, wird dieses Amt ein weiteres Jahr bekleiden, bevor der Präsident des baden-württembergischen Landesverbandes, Ernst Fischer, der zum jetzigen Zeitpunkt erneut zum stellvertretenden DEHOGA-Präsidenten gewählt wurde, die Führungsposition übernimmt.

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