Bis zur abschließenden rechtlichen Klärung empfiehlt der Verband seinen Mitgliedern, weiterhin Nutzungsverträge mit der VG Media abzuschließen und Zahlungen zu leisten. Andernfalls droht den Hoteliers eine Unterlassungsverfügung der VG Media und somit ein Ausstrahlungsverbot von fast 30 privaten Fernsehsendern wie zum Beispiel RTL, Sat1,
Pro7, Kabel1.
Erst vor kurzem erhielt der DEHOGA Bundesverband
konkrete Hinweise, die Zweifel an der Forderung der
VG Media gegenüber den Beherbergungsbetrieben
aufwerfen, die ihre Programmsignale – im Gegensatz
zum Satellitenempfang – per Kabel ins Haus geliefert
bekommen. Insbesondere könnte es sein, dass die
Ansprüche gegen Beherbergungs-Betriebe bereits durch Verträge zwischen der VG Media und Kabelnetzbetreibern abgegolten sind.
Diese neuen Erkenntnisse nimmt der DEHOGA Bundesverband zum Anlass, die Forderungen der VG Media in einem Musterverfahren gerichtlich klären zu lassen. Dabei wird der Vertrag zwischen VG Media und den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, iesy, ish und Kabel BW zu Grunde gelegt. Sollte sich der Hotelier nicht sicher sein, ob sein Haus in den Anwendungsbereich dieser Anbieter fällt, sollte er direkt bei seinem Kabelnetzbetreiber nachfragen. Der DEHOGA Bundesverband wird darüber hinaus keine
Möglichkeit ungenutzt lassen, die Ausuferung der
urheberrechtlichen Belastungen für Fernsehen im Hotel gegenüber der Politik darzulegen und gesetzgeberische Änderungen einzufordern.
Ansprechpartner:
RA Stephan Büttner, Stellv. Geschäftsführer
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
(DEHOGA Bundesverband)
buettner@dehoga.de