DEHOGA: Hotelrechnungen nicht auf den Arbeitnehmer ausstellen lassen

Berlin. Das Vorsteuerabzugsverbot bei Reisekosten, mit Wirkung vom 1. April 1999 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführt, verstößt gegen die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der Europäischen Union. Dies hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 19. Juli 2000 (Aktz.: VI 205/99) festgestellt.

Im Rahmen der zugelassenen Revision wird sich nun der Bundesfinanzhof mit dieser Angelegenheit befassen und sie dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen.

Bis zu einer weiteren Entscheidung sollten Unternehmer belegmäßig nachgewiesene Vorsteuer – soweit sie Verpflegungs-, Übernachtungs- oder Fahrtkosten für Fahrzeuge des Personals betreffen – in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder der Jahreserklärung geltend machen. (Das Finanzamt ist auf diese Entscheidung hinzuweisen).

Setzt das Finanzamt die Umsatzsteuer abweichend von der Erklärung fest, so empfiehlt es sich, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Bis zu einer Klärung durch den Bundesfinanzhof wird das Finanzamt dieses Einspruchsverfahren dann voraussichtlich ruhen lassen. Trotz der Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg ist zu beachten, dass Vorsteuerbeträge aus auf den Arbeitnehmer ausgestellten Rechnungen ab 1. April 1999 nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigen. Daher ist es wichtig, insbesondere Hotelrechnungen auf das jeweilige Unternehmen – und nicht auf den Arbeitnehmer – ausstellen zu lassen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatte schon im Gesetzgebungsverfahren heftig gegen die Beschränkung des Vorsteuerabzugs protestiert und auf einen Verstoß gegen bindendes europäisches Recht hingewiesen.

Redaktion: Christa Stolpmann, Pressesprecherin
Telefon: (0 30) 72 62 52-30
Telefax: (0 30) 72 62 52-42
eMail: stolpmann@dehoga.de Internet: www.dehoga.de

Meist gelesene Artikel

News
Elektrischer Kühltransporter
News
Pflanzliches von endori zur Handball-WM
News
Erstmals eine „Wurst des Jahres“
News
Der ganz andere Adventskalender
News
Alpenhain Camembert Creme Kürbis: Limitierte Shaun-das-Schaf-Edition

Das könnte Sie auch interessieren:

Cuts & Colours: Fleischhandwerk zum Ausmalen

Ein Malbuch für Kinder von Ronny Paulusch führt vom Hof bis zum Tisch. Es verbindet Wissen über Herkunft und Handwerk...

SÜFFA-Statements: Smartstores & autonom verkaufen

Auch das autonome Verkaufen in 24/7-Shops & Smartstores wird auf der SÜFFA 2026 in Stuttgart stärker präsent sein denn je....

DFV-Präsidium neu gewählt

Auf dem 136. Deutschen Fleischerverbandstag im Mainz wählte der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) für fünf Jahre ein neues Präsidium....
Alpenhain Shaun das Schaf Kürbis

Alpenhain Camembert Creme Kürbis: Limitierte Shaun-das-Schaf-Edition

Alpenhain lanciert mit Camembert Creme Kürbis eine limitierte Shaun-das-Schaf-Edition, die saisonale Kaufimpulse setzt, vielseitige Anwendung bietet und über eine bundesweite...
Otto Gourmet Adventskalender

Der ganz andere Adventskalender

Warten aufs Christkind mit Schinken statt Schokolade: Deluxe-Adventskalender von Otto Gourmet ab sofort bestellbar....

Erste Königin der Fleischwurst

Laura Jonas (2.v.li.) aus der Fleischerei Jonas ist die 1. rheinland-pfälzische Fleischwurstkönigin. Sie wurde am 17. Oktober 2026 auf dem...