Bei der für das Gastgewerbe verhängnisvollen und systemwidrigen gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Mieten und Pachten muss sofort nachgebessert werden, bevor noch größerer Standortschaden entsteht, so die Verbände weiter. Die Unternehmenssteuerreform 2008 war für viele Hoteliers und Gastronomen ein Schlag ins Kontor und muss in diesem Punkt rückabgewickelt werden.
Trotz vielfacher Kritik des DEHOGA Bundesverbandes, des Hotelverbandes Deutschland (IHA), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 von Schwarz-Rot beschlossen, dass bei der Gewerbesteuer 75 Prozent der Finanzierungsanteile von Miete, Pacht und Leasing hinzugerechnet werden. Auch die mit dem Jahressteuergesetz 2008 eingeführte minimale Absenkung der Hinzurechnung auf 65 Prozent hat keine spürbare Verbesserung gebracht. Insgesamt hat diese Änderung der Hinzurechnungs- regelungen viele Hoteliers und Gastronomen zu klaren Verlierern der Reform gemacht. Von einer Entlastung kann in unserer Branche leider keine Rede sein, berichten Fischer und Dreesen.
DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) hatten schon vor der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform gewarnt, dass durch die geänderten Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbe- steuer tausende Hoteliers und Gastronomen nicht entlastet, sondern belastet werden. Dazu haben wir qualifizierte und eindeutige Berechnungen vorgelegt, heben die Branchenvertreter hervor. Eine Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young bestätigt, dass eine Vielzahl unserer Unternehmen von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdoppelung der Steuerquote betroffen ist.