Durchbruch für mehr Tierwohl

Berlin. Nach über zwei Jahren intensiver Beratungsarbeit sind die grundlegend überarbeiteten „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" verabschiedet worden. Am 1. Oktober 2013 treten sie in Kraft und gelten als freiwillige Selbstverpflichtung der Branche unmittelbar für jeden Putenhalter in Deutschland.
„Mit den novellierten Eckwerten und dem neu geschaffenen ,Gesundheitskontrollprogramm’ gehen wir einen großen Schritt in Sachen Tierwohl voran", freut sich Thomas Storck, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Putenerzeuger (VDP) und Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), über den von Putenwirtschaft, Politik, Wissenschaft und Tierschutz gemeinsam erzielten Konsens. An der Neufassung der 1999 etablierten Eckwerte hatte der VDP seit März 2011 gemeinsam mit Vertretern aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), den Fachministerien mehrerer Bundesländer sowie Vertretern von Wissenschaft, anerkannten Tierschutzorganisationen und dem Deutschen Bauernverband (DBV) gearbeitet. „Das ist eine beeindruckende Leistung aller Beteiligten, diesen intensiven Beratungsprozess konstruktiv zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt zu haben", würdigt ZDG-Präsident Leo Graf von Drechsel das inhaltliche und zeitliche Engagement der über 30 Mitglieder der Arbeitsgruppe.

Gesundheitsplan erstellen
Kernstück der neuen Eckwerte ist das sogenannte „Gesundheitskontrollprogramm", das anhand tierbasierter Indikatoren vergleichende Rückschlüsse auf den Gesundheitsstatus und das Wohlbefinden der Puten ermöglicht. Dabei sollen u. a. Parameter wie Tierverluste, Fußballengesundheit und Brusthautveränderungen herangezogen werden. Dieses Programm dient nicht lediglich statistischen Zwecken, sondern entfaltet praktischen Nutzen im Sinne zielgerichteter Verbesserungsmöglichkeiten: Im Rahmen eines Rückkopplungssystems werden die Putenhalter über die Ergebnisse aus ihren Herden informiert, um bei etwaigen Auffälligkeiten gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt einen Gesundheitsplan erarbeiten und umsetzen zu können. An die Teilnahme am Gesundheitskontrollprogramm ist zudem die zulässige Besatzdichte gekoppelt. Weitere zentrale Änderungen der neuen Eckwerte betreffen u. a. die Anforderungen an die Sachkunde der Putenhalter als Grundvoraussetzung für einen tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren, die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial für die Tiere, die Strukturierung des Stalles sowie technische Vorgaben an die Versorgungseinrichtungen und die Lüftung.

Vorbild für EU-Verordnung?
Die Umsetzung der novellierten Eckwerte stellt die deutsche Putenwirtschaft vor eine große Aufgabe. „Jedem Putenhalter werden erhebliche Anstrengungen abverlangt, wir haben schon einen gewissen Kraftakt zu bewältigen", sagt Thomas Storck. Aber die Putenwirtschaft gehe diese Aufgabe mit Zuversicht an und erbringe die geforderten Leistungen gern: „Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir die Tierschutzanforderungen konkretisiert. Jetzt liegt es an uns Putenhaltern, die neuen Vorgaben mit Leben zu erfüllen." Aus Sicht der deutschen Putenhalter ist der nächste Schritt die Schaffung europaweit verbindlicher Rechtsvorgaben an die Putenhaltung. „Wir treten mit Nachdruck für die Etablierung von EU-weiten Regelungen im Rahmen der europäischen Tierschutzpolitik ein", sagt VDP-Vorsitzender Thomas Storck. Gerne diene die deutsche Putenwirtschaft hier mit ihren Eckwerten als Vorbild für eine europaweite Regelung im Sinne einer „EU-Putenhaltungsverordnung".
www.zdg-online.de

 

Autor: wit/ Redaktion FleischNet.de

Quelle: ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.

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