Erbschaftssteuerrecht gekippt

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.

Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.

Ebenfalls unverhältnismäßig sind die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG sind auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Entscheidung ist im Ergebnis und in der Begründung einstimmig ergangen; davon unberührt bleibt das von den Richtern Gaier und Masing sowie der Richterin Baer abgegebene Sondervotum.

Bild: Thorben Wenger_pixelio.de

Meist gelesene Artikel

News
Spezialisten für Parmaschinken gesucht
News
RAPS: Neuer Onlineshop
News
EG Südbayern veräußert an Marcher
News
VDMA: Branche in guter Verfassung
News
Vorsicht beim Schneiden

Das könnte Sie auch interessieren:

RAPS: Neuer Onlineshop

Im Frühjahr startete RAPS in Deutschland einen neuen Onlineshop und digitalisierte damit den Einkauf für Fleischerhandwerk und Foodservice....

EG Südbayern veräußert an Marcher

Die EG Südbayern veräußert ihre Mehrheitsbeteiligung an den Schlachthöfen Landshut und Vilshofen an die Norbert Marcher GmbH. Diese übernimmt industrielle...

Vorsicht beim Schneiden

Beim Schneiden mit gewerblichen Messern sind Auswahl und Zustand entscheidend. Wer sich bei der Arbeit schneidet und zum Arzt muss,...
App interpack 2026

Interpack 2026 gestartet

Anreise, App und mehr: Das sind die besten Tipps für einen erfolgreichen Besuch der interpack 2026 in Düsseldorf....

VDMA: Branche in guter Verfassung

Das Jahr 2025 verlief für die Hersteller von Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen positiv....

Umfrage zu Hybridfleisch & Co.

Fleischprodukte, bei denen pflanzliche Zutaten einen Teil des Fleischs ersetzen gibt es viele. Über die Hälfte der deutschen Verbraucher würden...