Fleischersatz auf dem Prüfstand

Der Deutsche Fleischer-Verband fordert mehr Wahrheit und Klarheit in der allgemeinen Debatte um „vegetarische Schnitzel“ und andere Fleischersatzprodukte. Dies wird nun auch die EU-Kommission beschäftigen. Die CDU-Europaabgeordnete für Nordrhein-Westfalen in der Europäischen Volkspartei, Dr. Renate Sommer, wandte sich im Einklang mit der Auffassung des DFV mit einer parlamentarischen Anfrage an die EU-Kommission. Diese soll dazu Stellung nehmen, ob die Verwendung der traditionellen Bezeichnungen bei Lebensmittelimitaten möglich ist, ob Zusätze wie „vegetarisch“ oder „vegan“ zur Vermeidung von Irreführungen ausreichen oder ob dazu weitere Angaben nötig wären. Es ist abzuwarten, wie EU-Kommission und Deutsche Lebensmittelbuchkommission entscheiden werden.

 

Nur die Aufmachung oder die Form des „Originals“ zu imitieren, ist nach Ansicht des DFV irreführend. Obwohl die Verkehrsbezeichnungen vielfach durch die Begriffe wie „vegetarisch“ oder „vegan“ ergänzt würden, können diese Surrogate Verbraucher täuschen oder zu Verwechslungen führen. „Nur weil es äußerlich wie ein Schnitzel aussieht, muss es noch lange keines sein, geschweige denn, wie eines schmecken“, so Dr. Wolfgang Lutz, Geschäftsleiter für Lebensmittel- und Hygienerecht beim DFV, und empfiehlt für fleischlose Erzeugnisse neutrale Begriffe wie „Bratstück“ zu nutzen. Das sei ehrlicher dem Verbraucher gegenüber und findet übrigens im Handel auch Verwendung. Wenn solche Produkte qualitativ und geschmacklich überzeugen, können sie auch ohne Schummelei bei der Namensgebung ihre Liebhaber finden. Und DFV-Vizepräsident Eckart Neun ergänzt: „Zunehmend werden vegetarische oder vegane Produkte unter Verwendung der eingeführten Bezeichnungen von Fleischerzeugnissen in den Verkehr gebracht. Diese Fleischersatzprodukte haben weder in Zusammensetzung noch in Geschmack mit traditionellen Erzeugnissen wie Wurst und Schinken etwas gemeinsam.“ So komme es nicht alleine auf ein ähnliches Aussehen an, entscheidend für die Erfüllung der Verbrauchererwartung seien Geruch, Konsistenz und vor allem Geschmack.

 

Der DFV stellte zusammen mit dem Deutschen Bauernverband im März 2016 einen Antrag bei der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, dass für fleischlose Erzeugnisse die Bezeichnungen von Fleischerzeugnissen, wie sie in den Leitsätzen beschrieben sind, nicht verwendet werden dürfen. Der Verband begründet dies etwa mit Vorgaben der Lebensmittelinformations-Verordnung. Alleine die Nachahmung der Form kann nicht ausreichen, um die entsprechenden Verkehrsbezeichnungen zu verwenden.

 

Foto: Deutscher Fleischer-Verband

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