Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer gekippt hat, fordert der Präsident des Bayerischen Handwerkstages und Landesinnungsmeister des Fleischerverbandes Bayern, Georg Schlagbauer, Handwerksmetzger nicht zu gefährden. Vielmehr solle man den Gestaltungsspielraum nutzen. „Die Zukunft unserer familiengeführten Metzgereien darf nicht durch höhere Belastungen bei der Erbschaftssteuer gefährdet werden“, kommentiert Georg Schlagbauer, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer. Die Karlsruher Richter sehen in der bisherigen Regelung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und fordern den Gesetzgeber auf, das Erbrecht bis Juni 2016 zu reformieren. Sie räumen aber ein, dass der Gesetzgeber einen „weiten Gestaltungsspielraum“ habe, um sowohl Unternehmen als auch Arbeitsplätze nicht übermäßig zu gefährden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung dürfe allerdings nicht verletzt werden. Georg Schlagbauer fordert im Interesse der Betriebe sowie der Arbeitnehmer zu handeln und eine praxisnahe Regelung zu finden. Gerade im Hinblick auf den Nachwuchs- und Fachkräftemangel müsse es das Ziel sein, die Arbeit als Unternehmer im Handwerk attraktiv zu gestalten. „Die Erbschaftssteuer darf keine Hypothek sein, die einem Jungmeister bei der Betriebsübernahme im Weg steht“m betont er. Verschonungsregeln für kleine und mittelständische Betriebe wie Innungsmetzger sieht er deshalb ohne Alternative. Die von Karlsruhe aufgezeigten Spielräume sollten vom Gesetzgeber genutzt werden, um die Zukunft handwerklicher Metzgereien zu sichern, so Georg Schlagbauer. „Bei einer Beibehaltung der Lohnsummenregelung sollte diese so ausgestaltet werden, dass unsere Innungsmetzger davon nicht getroffen werden. Vor allem sollten ihnen keine weiteren bürokratischen Belastungen entstehen“, betont er und hebt hervor, dass das Handwerk für Gespräche zu einer praxisnahen Ausgestaltung gern bereitstehe. www.fleischerverband-bayern.de