Harte Auflagen für Edeka-Tengelmann-Fusion

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat in einer Pressekonferenz „aufschiebende Bedingungen“ für die Erteilung einer Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka genannt. Er will die Fusionspläne der Supermarktketten Edeka und Kaiser’s Tengelmann nur unter strengen Auflagen genehmigen, die vor allem dem Erhalt von Arbeitsplätzen und Tarifverträgen dienen. Der Wirtschaftsminister betonte, dass die Betriebsvereinbarung, die Tengelmann vorgelegt habe, ihn nicht „nicht überzeugt“ habe und dass er die Fusion nur genehmige, wenn die beiden Unternehmen seinen Bedingungen vorab zustimmten. „Mit dem heutigen Tag ist das Verfahren nicht abgeschlossen“, erklärte er. Tengelmann und Edeka sowie die 13 Beigeladenen seien jetzt dazu aufgerufen, zu den Bedingungen Stellung zu nehmen. 14 Tage hätten sie dazu Zeit, erst danach fiele die endgültige Entscheidung.

 

Sigmar Gabriel forderte „konkrete“ Zusagen. So verlangte er, dass Edeka mindestens 16.000 Beschäftigungsverhältnisse „für die nächsten fünf Jahre“ sichere. Aufgrund von Umbaumaßnahmen dürften höchstens 3 % der Stellen wegfallen. Zudem besteht das Ministerium auf rechtssichere Tarifverträge. Edeka muss weiter zusichern, dass die übernommenen Filialen für fünf Jahre nicht privatisiert werden. Überdies dürften die Fleischwerke Birkenhof frühestens nach drei Jahren ausgegliedert werden. Zusammenfassend stellte er fest, dass eine Ministererlaubnis nur „bei langfristiger Sicherheit von Arbeitsplätzen zu guten tariflichen Bedingungen“ erteilt wird. Das Kartellamt hatte im April 2015 die geplante Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka vorerst untersagt. Die Unternehmen hatten daraufhin eine Sondergenehmigung bei Bundeswirtschaftsminister beantragt. Dieser kann diese erteilen, wenn das Gemeinwohlinteresse die Wettbewerbsbedenken aufwiegt.

 

Fotos: Edeka, Tengelmann

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