Augsburg. Die Flutkatastrophe hat in Bayern viele Unternehmen betroffen, darunter sind auch einige Metzgereien. Der Fleischerverband Bayern steht seinen Innungsmitgliedern zur Seite und unterstützt sie bei der Aufarbeitung der Schäden.
Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2013 erste konkrete Hilfen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen und Bürger beschlossen. Wie die Handwerkskammer für München und Oberbayern berichtet, können betroffene Betriebe in einem ersten Schritt folgende Mittel bekommen:
- Aufwendungen für nicht versicherbare Schäden werden zu 50 % (maximal 100.000 €) gefördert
- Zusätzliche Härtefallregelungen gelten, wenn die unternehmerische Existenz bedroht ist
Diese Unterstützung kommt für alle Betriebe in Frage, die bis zu 500 Mitarbeiter haben. Bewilligungs- und Abwicklungsstelle ist das jeweilige Landratsamt. Für die Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat und unverzichtbarem Geschäftsbedarf können 1.500 € „Sofortgeld" ausgezahlt werden. Antragsberechtigt für das Sofortgeld sind Privatpersonen und Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme weniger als 2 Mio. €).
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Gewerbebetriebe aus dem „Härtefond" zusätzliche Hilfen beantragen können, wenn es zu einer existentiellen Notlage gekommen ist.
Die Bundesregierung hat ein 10-Punkte-Programm zum Wiederaufbau ausgelegt. Stundungsanträge und Anpassungen von Einkommensteuervorauszahlungen sollen darüber hinaus erleichtert werden, sind Buchführungsunterlagen oder sonstige Aufzeichnungen durch das Hochwasser verloren gegangen, werden hieraus keine steuerlich nachteiligen Folgen gezogen.
Bei weiteren Fragen helfen die Berater des Fleischerverbandes Bayern schnell und unkompliziert weiter. Erste weiterführende Informationen sowie einen Antrag auf Sofortgeld sind zu finden unter www.fleischerverband-bayern.de
wit/Redaktion FleischNet