Tiergesundheit

Index für Tiergesundheit

Zum ersten Mal wurde zum 1. August 2018 der Tiergesundheitsindex (TGI) für alle Schweinemastbetriebe im QS-System berechnet. 19.500 Schweinemastbetriebe erhalten Auswertungen.

Die Schweinemäster bekommen die zusammengetragenen Ergebnisse aus den Schlachtungen des 1. Hj. 2018 von ihrem Bündler. So können sie die Organbefunde ihrer abgelieferten Tiere bewerten und sich mit anderen Landwirten, die an denselben Schlachthof geliefert haben, vergleichen. Die Basis für den Index für Tiergesundheit sind die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die in der Schlachthof-EDV erfasst, an die QS-Befunddatenbank weitergegeben und dort Schlachthof bezogen ausgewertet werden.

Folgende vier Teilindices werden ermittelt und weitergeleitet: Atemwegsgesundheit (Herz, Lunge, Brustfell), Organgesundheit (Leber, Darm), Gelenkgesundheit (Gelenke, Liegebeulen) und Unversehrtheit des Schlachtkörpers (Haut, Ohr, Schwanz, Treibespuren). Die Berechnung dieser erfolgt für alle Lieferungen eines Landwirts (VVVO-Nr.) an einen Schlachthof über einen Zeitraum von einem halben Jahr. Die Indices für die Lieferungen des Landwirtes werden im Vergleich zum 1. Quartal und zum Median aller Lieferungen an den jeweiligen Schlachtbetrieb dargestellt. Dieser Vergleich ermöglicht Schweinehaltern eine absolute und eine relative Einordnung. Die Werte für die Indices liegen zwischen 0 und 100. Gute Bewertungen von Schlachtkörpern ergeben einen höheren Wert, Auffälligkeiten führen zu Abwertungen. Werden niedrige Werte aufgrund von höheren Befundraten festgestellt, sollte der Landwirt mögliche Defizite in seinem Betrieb identifizieren und prüfen, ob betriebliche Maßnahmen, z. B. eine Änderung der Klimaführung im Stall, erforderlich sind.

Tiergesundheit
Muster eines Berichtes zum TGI – Indices für Lieferungen an verschiedene Schlachtbetriebe

Zahlen im Detail

20.930 Schweinemastbetriebe haben im 1. Hj. 2018 Schweine zur Schlachtung an Schlachtbetriebe im QS-System geliefert. Für 13.100 Betriebe konnte der Tiergesundheitsindex vollständig, d. h. für alle Teilindices, berechnet werden. Für weitere 6.400 Betriebe war das mindestens für einen Teilindex möglich. Bei diesen Betrieben war die Erfassung der Befunde im Schlachtbetrieb noch nicht ausreichend umgesetzt worden. 160 Betriebe erhalten keinen TGI, da die Datenlage für die Auswertungen nicht ausreichend war. 1.270 Schweinemäster lieferten weniger als 50 Mastschweine im 1. Hj. 2018 und wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.

Der Tiergesundheitsindex wird in Zukunft quartalsweise berechnet und den Betrieben mitgeteilt, damit diese die Möglichkeit haben, bei Bedarf zeitnah zu reagieren. Wünscht es der Landwirt, kann der TGI etwa auch dem behandelnden Tierarzt zur Verfügung gestellt werden. Derzeit arbeitet QS an einer App für Landwirte, über die diese künftig alle betrieblichen Daten, u. a. die Tiergesundheitsindices, auch mobil abfragen können. Weitere Informationen zum QS-System gibt es auf der Homepage.

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