INTERHOGA: Beratungsförderprogramm des Bundes bis 2008 verlängert

Damit bleibt die Förderung von Beratungsleistungen durch qualifizierte Berater ein wichtiges Hilfsmittel für Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Ein weiterer Vorteil: Im Rahmen der bisher gültigen Richtlinien konnten mehrere so genannte "Allgemeine" Betriebsberatungen nur bis zu einer Gesamthöhe von 1.500 EUR gefördert werden. Aufgrund der verlängerten Gültigkeit der Förderichtlinien steht nunmehr für zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene Beratungen ein Gesamtkontingent in Höhe von 3.000 EUR zur Verfügung. Gerade die erste Phase nach der Unternehmensgründung ist geprägt durch den Kampf um Kunden und Marktanteile, die Herausforderung und Behauptung als Führungspersönlichkeit, die Bewältigung der meist im dritten Jahr einsetzenden hohen Tilgungen der Gründungsfinanzierung.

Wer in diesem Zeitraum einen erfahrenen und bestens ausgebildeten Berater an seiner Seite hat, für den stehen die Chancen weitaus besser, auch noch nach einigen Jahren am Markt präsent zu sein, so eine Studie des BDU. Bereits im Rahmen einer Gründungsberatung kann ein Berater Möglichkeiten aufzeigen, um das Vorhaben unter Einbeziehung öffentlicher und somit zinsgünstiger Fördermittel zu finanzieren. Darüber hinaus soll dem Gründer durch eine umfassende Beratung geholfen werden, alle Chancen und Risiken gegeneinander abwägen und gezielt seine Marktlücke finden zu können, das passende Objekt auszuwählen und die richtige Positionierung am Markt zu finden. Fehlentscheidungen sollen schon im Vorfeld erkannt und vermieden werden.

Im weiteren Verlauf kann der Berater auf betriebliche Abläufe und den Organisationsaufbau eingehen, beim optimalen Einsatz des Personals und der verfügbaren Ressourcen Hilfestellung geben und mittels Analysen auf mögliche Einsparpotenziale hinweisen. Der Berater hilft dem Unternehmer, das betriebliche Rechnungswesen, Planungsrechnungen und internes wie externes Berichtswesen mit Soll-Ist-Vergleichen als effektive Controllinginstrumente zu nutzen. Vielfach werden diese Instrumente zu wenig oder gar nicht eingesetzt und Fehlentwicklungen – wenn überhaupt – zu spät erkannt.

Um den notwendigen Qualitätsstandard sicherzustellen, gelten für solche Beratungen bestimmte Mindestanforderungen; Auskünfte hierzu sowie zu den aktuellen Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Internet-Homepage der INTERHOGA GmbH unter www.interhoga.de/foerderung. Bei der INTERHOGA angesiedelt ist auch die branchenunabhängige Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes. Diese prüft und bewertet eingereichte Anträge und Unterlagen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien.

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