"Auch wir, die Unternehmer, stehen in der Verantwortung, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen wirksam zu bekämpfen", erklärt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Jugendschutz müsse dabei für jeden Gastronomen und Discothekenbetreiber oberste Priorität haben. "Wer glaubt, seine Geschäfte mit der Abgabe von Spirituosen an Jugendliche machen zu können, denkt kurzfristig, handelt illegal, riskiert seine berufliche Existenz und schädigt das Image der Branche", stellt der DEHOGA-Präsident klar. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz würden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft. "Im Wiederholungsfall droht der Konzessionsentzug", macht Fischer deutlich. Alle diese Verstöße seien mit den bestehenden Gesetzen zu ahnden und schwarze Schafe könnten schon heute umfänglich zur Rechenschaft gezogen werden.
"Tatsache ist aber auch, dass Alkoholmissbrauch außerhalb der konzessionierten Gastronomie stattfindet", sagt Fischer. Deshalb seien alle gesellschaftlichen Gruppen aufgerufen, sich diesem Problem zu stellen. "Eltern, Lehrer, Ausbilder und Trainer in Vereinen müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vermitteln. Jugendschutz geht alle an – selbstverständlich auch die Veranstalter von Stadt-, Vereins- und Schützenfesten oder sonstigen Partys", betont Fischer.