Nach dem Wegfall der BSE-Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern und den Erleichterungen bei der Verwendung von Rinderdärmen, wurde Deutschland nun in die Liste der Länder mit zu vernachlässigendem BSE-Risiko aufgenommen. Eine entsprechende Änderung des Anhangs der Entscheidung 2007/453/EG nahm die EU-Kommission mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1100 vom 5. Juli 2016 vor. Diese beruht auf einer Entscheidung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) vom 26. Mai 2016. Diese Anpassung müsse nach Ansicht des Fleischerverband Bayern zu einer Reduzierung der bei der Tierkörperbeseitigung für den Seuchenfall vorgehaltenen Kapazitäten führen. Dies gilt umso mehr, da Deutschland durch die OIE zusätzlich als frei von der Klassischen Schweinepest eingestuft wurde.
Mit der Änderung des BSE-Status gelten bei allen seit dem 5. Juli 2016 geschlachteten und aus Deutschland stammenden Rindern nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nur noch der Schädel ohne Unterkiefer, aber inklusive Gehirn und Augen, und das Rückenmark von über zwölf Monate alten Rindern zu den spezifischen Risikomaterialien. Nur diese sind als tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 zu entsorgen.
Kein spezifisches Risikomaterial bei Rindern sind die Wirbelsäule ohne Schwanzwirbel, Dorn- und Querfortsätze der Hals-, Brust- und Lendenwirbel und Crista sacralis mediana sowie Kreuzbeinflügel, aber einschließlich der Spinalganglien von über 30 Monate alten Tieren, sowie die Tonsillen, die letzten 4 m des Dünndarms, das Caecum und das Mesenterium von Tieren aller Altersgruppen. Bei Schafen und Ziegen ergeben sich durch den neuen BSE-Status Deutschlands keine Änderungen hinsichtlich des spezifischen Risikomaterials.
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