Klare Regeln für die Ferkel

Ab 2019 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland gesetzlich verboten. Um einer zu erwartenden Wettbewerbsverzerrung entgegen zu wirken, hat der QS-Fachbeirat Rind und Schwein die QS-Anforderungen schon jetzt klargestellt. Demnach gelten ab dem 1. Januar 2019 für alle Teilnehmer des Prüfsystems für Lebensmittel – im In- und Ausland – die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur betäubungslosen Ferkelkastration.

 

Besonders wichtig ist, dass diese Vorgaben auch für Tiere und Fleisch gelten, die aus dem Ausland über die Anerkennung anderer Standards in das QS-System geliefert und vermarktet werden. Darüber hinaus geht es nicht allein um die Tiere, sondern auch um Mastschweine und Schweinefleisch, das von Ferkeln stammt, die chirurgisch kastriert sind. Der Beschluss hat also sowohl Gültigkeit für die Landwirtschaft als auch für alle nachgelagerten Produktions- und Vermarktungsstufen.

 

Im Einklang mit dem Tierschutzgesetz

Im QS-System können alle Verfahren zur Vermeidung der betäubungslosen Ferkelkastration zum Einsatz kommen, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehen. Darunter fallen die derzeit bekannten Verfahren der chirurgischen Kastration unter Betäubung bzw. Schmerzausschaltung, die Jungebermast sowie die Jungebermast mit Impfung.

 

Das QS-Prüfzeichen steht für geprüfte Qualitätssicherung bei frischen Lebensmitteln – vom Landwirt bis zur Ladentheke. Ob Fleisch oder Wurst, Obst oder Gemüse: – Lebensmittel mit dem QS-Prüfzeichen haben einen genau dokumentierten und kontrollierten Lebenslauf. So ist z. B. der Weg eines Rindersteaks vom Tierhalter über den Schlachthof und den Metzger bis zum Supermarkt klar nachvollziehbar. www.q-s.de

 

 

Foto: QS-System

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