Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) kritisiert den Entwurf der DIN 4040-100 Fettabscheider und fordert Kapitel zu flexibilisieren und sachgerechte Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe zu schaffen. Verschiedene DIN-Normen, vor allem die DIN 4040-100 und DIN EN 1825-1 und -2 regeln den Bau und die Anwendung von Fettabscheidern. Obwohl DIN-Normen keine direkte gesetzliche Wirkung entfalten, werden sie im Rahmen der Überwachung als Stand der Technik zugrunde gelegt und entfalten in der Praxis in fleischerhandwerklichen Betrieben eine erhebliche Wirkung. Daher kommt es immer wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten über die Anwendung der DIN-Vorgaben, vor allem hinsichtlich der Häufigkeit der Entleerung und Wartung von Fettabscheidern sowie über die Frage, in welchen Betriebendiese zwingend erforderlich sind.
Der DFV hat daher verschiedene Stellungnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, dass die Grenzwerte für CSB eingehalten werden müssen und die Handhabung der Fettabscheider vom Einzelfall, d. h. von der jeweiligen Schmutz- bzw. Fettfrach, abhängt. Derzeit wird die DIN 4040-100 (2004) stark überarbeitet. Der vorgelegte Normentwurf (Oktober 2014) enthält gegenüber der Vorgänger-DIN viele Verschärfungen, insbesondere zum Bau und Betrieb, zur Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion. Um Explosionen zu verhindern, sollen Fettabscheider künftig ggf. explosionssicher ausgeführt werden. Sollte die DIN so in Kraft treten, seien für die Betriebe erhebliche Mehraufwendungen zu erwarten.
Der DFV hat deshalb eine umfangreiche, detaillierte Stellungnahme zu den geplanten Änderungen erstellt. Ihmzufolge sei es nicht ersichtlich, welche Probleme und Risiken bisher in der Praxis bei der Anwendung aufgetreten sein könnten, die dazu beigetragen haben könnten, die Anforderungen stark auszuweiten. Abgelehnt wird die Vorstellung, dass ggf. sogar Altanlagen den neuen Vorgaben entsprechen und daher ggf. nachgerüstet oder ersetzt werden müssten. Die Überarbeitung der Norm sei unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar, bringe eine erhebliche Kostenbelastung und keinen nachweisbaren Nutzen für die Umwelt.
Der DFV fordert die Kapitel 10 zu Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage sowie Kapitel 11 zu Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion zu flexibilisieren, Übergangsregelungen zu schaffen und sachgerechte Ausnahmeregelungen für klein- und mittelständisch geprägte Handwerksbetriebe zu integrieren. Im Hinblick auf das Erfordernis eines Fettabscheiders sollte es differenzierte Vorgaben geben, je nachdem, ob und welche Produkte der Betrieb produziert. Es mache keinen Sinn, Fettabscheider einzubauen, wo kein Fett vorhanden sei.
Foto: Otto Umwelttechnik