Kühltransporte und unterbrochene Kühlung


Für den Transport von Frisch- und Tiefkühlgütern im internationalen Verkehr gibt es das ATP-Übereinkommen. Das ist ein „Abkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Mittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind.“
Das Abkommen, dem bereits 28 Staaten beigetreten sind, beinhaltet insbesondere Anforderungen an die technischen Ausrüstungen der Kühlung und Wärmedämmung der Beförderungsmittel sowie Messmethoden zum Prüfen dieser Ausrüstungen, ferner klare Festlegungen zu Transporttemperaturen in Abhängigkeit vom Lebensmittel.
Auf nationaler Ebene existieren diesbezüglich unterschiedliche Rechtsvorschriften und Empfehlungen, auf die später eingegangen wird. Von besonderer Bedeutung ist in technischer Hinsicht die DIN 8959, die mit dem ATP-Übereinkommen vergleichbar ist. Diese enthält u.a. Anforderungen hinsichtlich des Auslegens von Fahrzeugkältemaschinen, Flüssigstickstoffkälteanlagen und Trockensysteme sowohl für den Langstrecken- als auch Verteilerverkehr in Deutschland. Sie ist für alle Fahrzeugtypen und für isolierte Kleinbehälter anzuwenden und bezieht sich auch auf Beförderungsmittel mit Wärmedämmung, in denen leicht verderbliche Lebensmittel im Werksverkehr transportiert werden.
Ein Problem, dem in letzter Zeit größere Aufmerksamkeit gewidmet wurde, betrifft die beim Be- und Entladen unumgänglichen Türöffnungszeiten mit den dabei auftretenden Temperaturerhöhungen und Energieverlusten. Nach DIN 8959 dürfen die Türöffnungszeiten der Beförderungsmittel pro Stunde nicht mehr als fünf Minuten betragen. Dies ist im Verteilerverkehr praktisch nicht einzuhalten.
Eine Lösung bieten hier Fahrzeuge mit Zwei- oder Mehrkammern und entsprechender Anzahl von Türen an, so dass auch je nach Kühlungsbedürftigkeit der Güter eine Trennung innerhalb der Transportmaterialien möglich ist. Aufzeichnungen eines Temperaturdatenloggers bieten eine objektive Kontrolle der Temperaturverhältnisse in Form von Einzeltemperaturwerten, die in kurzen Zeitintervallen erfasst werden, und auch von Durchschnittswert. Die Daten werden gespeichert und ermöglichen einen Nachweis über das Temperaturgeschehen während der Auslieferungstour über kürzere oder längere Strecken. Auf der Basis dieser Daten kann der Warenabnehmer entscheiden, ob Kerntemperaturmessungen in den angelieferten Gütern vorgenommen werden sollen oder nicht.
Bei der DIN 8959 handelt es sich um Empfehlungen, die jedoch bei Gutachten und vor Gericht Berücksichtigung finden. Darüber hinaus hat das Euro-Handelsinstitut Branchenempfehlungen für kühlpflichtige Produkte, wie Milch, Käse (weiße und gelbe Linie), Fleisch- und Fleischwaren einschließlich Feinkostprodukte herausgegeben. Sie enthalten u.a. Angaben zum Messen der Temperatur mit anerkannten Methoden und Messmitteln, zur Lufttemperatur und Art der Luftkühlung in den Fahrzeugen, Anordnung der Messpunkte im Beförderungsmitel, Art der Verpackung der Erzeugnisse und insbesondere natürlich Angaben zur Produkttemperatur beim Verladen.

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