Der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD) hat sich am gestrigen Donnerstag mit Innungsvertretern aus dem Saarland darauf geeinigt, dass der EU-Markenschutz für die Fleischwurstspezialität verlängert wird. Für die kommenden zehn Jahre gilt: Nur wenn ein Mitglied der Saarland-Fleischerinnung die Wurst nach einer bestimmten Rezeptur herstellt, darf sie als Saarländische Lyoner verkauft werden.
Der Markenschutz wackelte, als die Innung ihn nicht verlängern wollte. Gebühren von 3.000 Euro plus laufende Kosten für Kontrollen und Verfolgung von Verstößen waren ihr zu teuer erschienen. Als ein Unternehmer in Privatinitiative die Website „rettetdielyoner“ einrichtete, wendete sich das Blatt. Bis heute sind knapp 2.000 € an Spenden auf dem Portal eingegangen, eine Welle der Solidarität brandete für die Saarländer Spezialität auf und veranlasste Innung und Verbraucherschutzminister schließlich zum rettenden Schritt.
Was macht eine Saarländische Lyoner zur Spezialität? Sie enthält einen hohen Rindfleischanteil und wird mit Knoblauch, Zwiebeln und Speisewürze gewürzt. Sie muss über Buchenholz geräuchert werden und darf nur in Naturdärme gepackt werden.
Foto: Kalle