Das Bundeskabinett hat die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann. „Wir nehmen die Branche jetzt schnell ins Entsendegesetz auf, damit der Mindestlohn schon in Kürze für jede und jeden in der Fleischwirtschaft gilt“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten. Danach kann das Verfahren zum Erlass der entsprechenden Mindestlohnverordnung beginnen. Der Branchenmindestlohn wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.