Berlin. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Wirtschafts- und Verbraucherschutzministern der Länder hat laut foodwatch das Aus für die Hygiene-Ampel zur Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollergebnisse beschlossen. Im Protokoll einer Sitzung der Arbeitsgruppe vom 11. Mai in Hamburg, das erst jetzt bekannt wurde und der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, heißt es: "Die Vertreter der WMK [=Wirtschaftsministerkonferenz, fw] machten deutlich, dass nur eine fakultative Veröffentlichung mitgetragen werden kann. Ein obligatorisches System wird abgelehnt. Vor diesem Hintergrund verständigt sich die AG darauf, eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen auf freiwilliger Basis weiterzuverfolgen. Hierbei entscheidet der einzelne Unternehmer, ob er die Kontrollergebnisse bekannt macht."
Mit ihrem Votum in der Arbeitsgruppe rücken die Chefs der Verbraucherschutzressorts in Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg von der Beschlusslage der Verbraucherschutzministerkonferenz ab.
"Das ist das Aus für die Hygiene-Ampel und eine Kampfansage an die Verbraucher, die Gammelfleischhändlern und Hygienesündern wie Müller-Brot weiterhin selbst dann ausgeliefert sein werden, wenn die Behörden längst über die Zustände Bescheid wissen", erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.
Ulrich Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern, spricht dagegen von einem „Sieg der Vernunft". Schon vor der Entscheidung machte der Dehoga Bayern deutlich: „Gegen das Hygiene-Barometer zu sein, heißt nicht gegen Hygiene zu sein – das Hygiene-Barometer ist nur der falsche Weg zum richtigen Ziel", so der Dehoga-Bayern-Präsident: „Wir stehen für Prävention statt Repression. Zudem erschließt es sich mir nicht, inwiefern ein roter Farbbalken vor einem Schmuddelbetrieb ein Mehr an Verbraucherschutz bedeuten soll, als die bereits heute mögliche und auch praktizierte sofortige Schließung dieses Hauses."
Zu den weiteren Einwänden des Dehoga Bayern zählten u. a. die Anzahl an Lebensmittelkontrolleuren, die einseitige Benachteiligung von gastronomischen Betrieben, die am Ende der Veredelungskette stehen, oder die öffentliche Prangerwirkung, die bei falschen Ergebnissen das wirtschaftliche Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten könnten.
aho/Redaktion fleischnet